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Parodontitistherapie

Neue Bewertung der PAR-Therapie: Die BZÄK hat ihre Empfehlungen zur analogen Berechnung mehrerer Leistungen aktualisiert.

29. Sept. 2026


Dr. med. dent. Michael Striebe

Hinsichtlich der leitliniengemäßen Parodontitistherapie haben sich Bundeszahnärztekammer, PKV und Beihilfe vor mehreren Jahren im Beratungsforum einvernehmlich auf die Notwendigkeit der analogen Berechnung einiger Leistungen der Parodontitistherapie verständigt und Leistungen benannt, die zu deren Berechnung herangezogen werden können.

In Anbetracht zwischenzeitlich eingetretener allgemeiner Preissteigerungen und der Punktwerterhöhungen im GKV-Bereich hat die Bundeszahnärztekammer nun, abweichend von den in den Beschlüssen des Beratungsforums genannten Berechnungsempfehlungen, eine Neubewertung dieser Leistungen vorgenommen:
 

  • Geb.-Nr. 3210a GOZ  Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex (z. B. des Parodontalen Screening-Index PSI), mehr als zweimal innerhalb eines Jahres, entsprechend Nr. 3210 Beseitigung störender Schleimhautbänder (18,11 €/2,3-facher Satz)
  • Geb.-Nr. 4000a GOZ Subgingivale Instrumentierung - PAR (AIT), einwurzeliger Zahn, entsprechend Nr. 4000 Erstellen eines Parodontalstatus (20,70 €/2,3-facher Satz)
  • Geb.-Nr. 3130a GOZ Subgingivale Instrumentierung - PAR (AIT), mehrwurzeliger Zahn, entsprechend Nr. 3130 Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahnes (36,22 €/2,3-facher Satz)  
  • Geb.-Nr. 2000a GOZ Subgingivale Instrumentierung – UPT, einwurzeliger Zahn, entsprechend Nr. 2000 Versiegelung kariesfreier Fissuren (11,64 €/2,3-facher Satz)
  • Geb.-Nr. 2380a GOZ Subgingivale Instrumentierung – UPT, mehrwurzeliger Zahn, entsprechend Nr. 2380 Amputation und Versorgung der avitalen Milchzahnpulpa (20,70 €/2,3-facher Satz)
  • Geb.-Nr. 7080a GOZ PAR-Diagnostik, Staging/Grading, Dokumentation, entsprechend Nr. 7080 laborgefertigtes Provisorium, je Zahn oder Implantat (77,61 €/2,3-facher Satz)
  • Geb.-Nr. 3290a GOZ Ausfertigung PAR-Formblatt, entsprechend Nr. 3290 Kontrolle nach chirurgischem Eingriff (7,11 €/2,3-facher Satz)
  • Geb.-Nr. 9090a GOZ Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG), entsprechend Nr. 9090 Knochengewinnung, -aufbereitung und -implantation (51,74 €/2,3-facher Satz)
  • Geb.-Nr. 3110a GOZ Befundevaluation – PAR, entsprechend Nr. 3110 Wurzelspitzenresektion an einem Frontzahn (59,50 €/2,3-facher Satz)

Andere, nicht konkret die zur analogen Berechnung heranzuziehenden Leistungen betreffende Vereinbarungen in den Beschlüssen Nr. 54 bis 59 des Beratungsforums behalten nach Angabe der Bundeszahnärztekammer weiterhin Gültigkeit. 

Darüber bleibt es Zahnärztinnen und Zahnärzten unbenommen, auch andere, individuell als angemessen erachtete Leistungen zur analogen Bewertung heranzuziehen.

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Experte für zahnärztliches Gebührenrecht & Abrechnung

Über den Autor
Dr. med. dent. Striebe zählt zu den erfahrenen Experten im Bereich des zahnärztlichen Gebührenrechts. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Anwendung, Auslegung und Weiterentwicklung der GOZ. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge vermittelt er komplexe Inhalte verständlich und praxisnah – mit dem Ziel, Zahnärzten konkrete Orientierung und Sicherheit im Praxisalltag zu geben.

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