ZA:RECHNUNG – Unser Online-Portal für Patienten
Alles rund um Ihre Rechnung:
Sie haben im Auftrag Ihrer Zahnärztin, Ihres Zahnarztes oder Kieferorthopäden eine Rechnung von uns erhalten und möchten diese in Raten zahlen? Der einfachste Weg führt über unser ZA:Rechnungsportal.
Für die erstmalige Registrierung benötigen Sie Ihre Rechnungs- bzw. Vorgangsnummer sowie Ihren Rechnungscode. Beide Angaben finden Sie auf dem Deckblatt Ihrer Rechnung. Nach erfolgreicher Registrierung benötigen Sie zur Anmeldung nur noch Ihre E-Mail Adresse und Ihr Passwort.
Das bietet Ihnen das ZA:Rechnungsportal:
- Ratenzahlung bequem online berechnen
- Rechnungen einsehen & als Kopie herunterladen
- Wichtige Informationen jederzeit digital abrufen – sicher und rund um die Uhr
All das können Sie in unserem Patientenportal machen:
Sie haben ein individuelles Anliegen?
Wenn Sie ein individuelles Anliegen haben, das in unserem Rechnungsportal nicht beantwortet wird, schauen Sie gerne in unsere FAQ's oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Kontaktformular
Noch Fragen?
Registrieren Sie sich in Ihrem persönlichen Rechnungsportal ZA:RECHNUNG. Dort können Sie dann Rechnungskopien sowie -zweitschriften anfordern und herunterladen.
Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich künftig ganz bequem mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort anmelden.
Eine Ratenzahlungsvereinbarung können Sie ganz bequem in Ihrem persönlichen Rechnungsportal ZA:RECHNUNG abschließen.
Bestimmen Sie zunächst mit Hilfe des Ratenrechners Ihre Wunschrate und die Laufzeit. Im Anschluss können Sie direkt online Ihren Ratenzahlungsantrag ausfüllen und an uns übermitteln.
Die bei der Mahnung veranschlagten Gebühren sind genau genommen keine Mahngebühren, sondern ein Ersatz für einen Verzugsschaden, der aufgrund verspäteter Begleichung der Rechnung entsteht. Die von uns veranschlagte Höhe entspricht dabei gängiger Rechtsprechung.
Eine zahnärztliche Rechnung wird grundsätzlich sofort nach Erhalt fällig, unabhängig von einer Erstattung seitens Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle. Mit einer Fristsetzung von 30 Tagen erhalten Sie also ein sehr kulantes Zahlungsziel.
Wir verstehen, dass es manchmal triftige Gründe gibt, warum Sie die Rechnung nicht innerhalb der Frist begleichen können. In solch einem Fall können Sie sich jederzeit (innerhalb der Rechnungsfälligkeit) gerne bei uns melden und wir besprechen die möglichen Optionen.
Zum Beispiel gibt es die Möglichkeit einer Teilzahlungsvereinbarung, die bei einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten völlig zinsfrei für Sie bleibt. Errechnen Sie gerne über unseren Ratenrechner die für Sie passende Option oder melden Sie sich bei unserem Serviceteam unter der 0211 56 93 100.
Ein weiteres Aussetzen der Zahlungsfrist ist für 14 Tage nach dem Zahlungsziel möglich.
Bitte wenden Sie sich telefonisch an unseren Patientenservice unter: 0211 56 93 100
Was geschieht nach dieser Frist?
Die Rechnungen sind von Ihnen zum gesetzten Zahlungsziel zu begleichen, unabhängig von einer Erstattung durch Ihre Krankenkasse/Versicherung, Beihilfe- oder andere kostenerstattende Stelle. Da wir mit diesen keine Verträge haben, betrachten wir die Rechnung unabhängig von ihrer Erstattung. Setzen Sie sich daher bitte mit Ihrer kostenerstattenden Stelle in Verbindung, um den Bearbeitungsstand zu erfragen.
Die SCHUFA („Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“) ist ein privates Unternehmen, das Informationen über die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern sammelt und bereitstellt.
Unternehmen wie Banken, Vermieter oder Telekommunikationsanbieter nutzen diese Informationen, um Entscheidungen über Vertragsabschlüsse und Kreditvergaben zu treffen. Ziel ist, sowohl die Vertragspartner vor Zahlungsausfällen zu schützen als auch eine faire Beurteilung der Zahlungsfähigkeit der Verbraucher zu ermöglichen.
Solche Anfragen sind für uns unverzichtbar, da wir als Finanzdienstleistungsinstitut gesetzlich zu einem adäquaten Risikomanagement verpflichtet sind.
Im Rahmen von Bonitätsprüfungen erfragt ein Vertragspartner bei der SCHUFA Informationen zu Ihnen.
Mit dem neuen Modell 2026 hat die SCHUFA ihre Berechnungskriterien transparenter gestaltet: Verbraucher und Verbraucherinnen können nun nachvollziehen, welche Faktoren in den Score einfließen.
Sie können jederzeit eine Übersicht über Ihre gespeicherten Daten bei der SCHUFA anfordern.
Wir selbst rufen keinen SCHUFA-Score ab oder verwenden diesen für unsere Entscheidungen. Im Rahmen unserer Bonitätsprüfung führen wir ausschließlich eine Abfrage einzelner Merkmale durch, wie beispielsweise Inkasso-Kennzeichen oder titulierte Forderungen, die wir im Rahmen unserer internen Entscheidungssystematik auswerten.
Für mehr Details zur Ermittlung und Einflüssen auf den Schufa-Score wenden Sie sich bitte direkt an die Schufa. Selbstverständlich erfolgt die Abfrage auf Grundlage Ihrer Einwilligung und unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Wir wissen, dass solche Anfragen bei der SCHUFA den Score-Wert senken können. Das wiederum hängt von der Anzahl der Anfragen von SCHUFA-Vertragspartnern in den letzten zwölf Monaten ab. Stellen wir innerhalb von 12 Monaten erneute Anfragen, so erfolgen diese mit einem Score-neutralen Merkmal.
Die Reduzierung Ihres Score-Wertes ist also nicht allein auf unsere bzw. eine einzelne Anfrage zurückzuführen. Im Wesentlichen hängt der Score-Wert von den sogenannten Negativ-Einträgen ab. Nach welchen Rechen-Regeln die SCHUFA den Score-Wert berechnet, entzieht sich unserer Kenntnis bzw. legt die SCHUFA leider nicht offen. Lediglich die zuständige Datenschutzbehörde kennt das Score-Verfahren. Die SCHUFA ist gerne bereit, dem Verbraucher dies auf eine entsprechende Anfrage hin näher zu erläutern.
Bitte beachten Sie auch, dass wir keine „Vollauskunft“ von der SCHUFA erhalten, sondern lediglich Informationen zu sogenannten Negativ-Merkmalen; die Anfrage selbst stellt kein Negativ-Merkmal dar. Nur Sie selbst können 12 Monate lang nachvollziehen, wer über Sie eine Auskunft eingeholt hat. Andere Vertragspartner erhalten diese Information nicht.
Damit Ihr Zahnarzt seine erbrachten Leistungen über die ZA abrechnen darf, ist eine unterzeichnete Einverständniserklärung notwendig. Ohne diese darf er keine Patientendaten an uns übermitteln.
Er erhebt personenbezogene Daten und speichert diese in seinem EDV-System. Hierbei handelt es sich um Daten, die für eine Kommunikation mit Ihnen notwendig sind (Name, Adresse, Telefon, E-Mail etc.). Darüber hinaus speichert er Daten, die sich auf Ihre Person (Geschlecht, Alter etc.), auf die Behandlung und die durchgeführten ärztlichen Maßnahmen (Behandlungsdaten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO) beziehen. Dies ist wichtig, da Ihr Zahnarzt nur so seine Tätigkeiten nach der gesetzlichen Gebührenordnung korrekt abrechnen kann.
Als Abrechnungsstelle erhalten wir von Ihrem Zahnarzt Ihren Namen, Ihre Adresse und eine Darstellung der durchgeführten Behandlungsmaßnahmen und Labordaten. Diagnosen werden nur übermittelt, wenn dies im Rahmen von Erstattungsbeanstandungen seitens Kostenträger erforderlich ist, z. B. um die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung zu erläutern.
Sie können Ihre Einverständniserklärung jederzeit für zukünftige Behandlungen oder bei laufenden Behandlungen solange, wie Ihr Zahnarzt uns Ihre aktuellen Behandlungsdaten noch nicht übermittelt hat, widerrufen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie unser Serviceteam:
Telefon: 0211 56 93-100
Zur Registrierung geben Sie als Benutzernamen Ihre E-Mail-Adresse ein und legen ein Passwort fest. Sie benötigen dann lediglich noch die Rechnungsnummer einer Ihrer Rechnungen und den darauf befindlichen Rechnungscode, damit das neue Benutzerkonto Ihnen eindeutig zugeordnet werden kann.
Zur Verifizierung wird ein Bestätigungslink an Ihre eingegebene E-Mail-Adresse gesendet.
Auf Wunsch können Sie eine 2-Faktor-Authentifizierung aktivieren, bei der im Prozess des Einloggens eine zusätzliche Sicherheitsstufe hinzugefügt wird. (Bspw. via einer Authentifizierungsapp auf Ihrem Smartphone.)
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Bitte achten Sie auf die korrekte Groß- und Kleinschreibung. Schon kleine Abweichungen können dazu führen, dass die Anmeldung nicht funktioniert.
Kein Problem – nutzen Sie einfach die Funktion „Passwort vergessen“ im Portal. Dort können Sie bequem ein neues Passwort anfordern.
Für Ihre Registrierung brauchen Sie Ihre Rechnungs- bzw. Vorgangsnummer sowie den Rechnungscode. Beide Angaben finden Sie auf dem Deckblatt Ihrer Rechnung.
In vielen Fällen wurde ein falsches Passwort eingegeben. Nach der erstmaligen Registrierung können Sie sich ausschließlich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort anmelden.
Sollte die Anmeldung dennoch nicht funktionieren, rufen Sie uns gerne an – wir helfen Ihnen selbstverständlich weiter: 0211 – 5693 100.