Glossar
BEMA steht als Abkürzung für den "einheitlichen Bewertungsmaßstab". Diese Art Honorartabelle ist die Grundlage für die Abrechnung zahnärztlicher Kassenleistungen für gesetzlich Versicherte. Ausgehandelt werden die zugrundeliegenden (BEMA-)Gebühren zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der Krankenkassen.
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ist die Spitzenorganisation der 17 Landeszahnärztekammern. Jedoch ist die BZÄK im Gegensatz dazu keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern ein eingetragener Verein und gegenüber den Landeszahnärztekammern nicht weisungsbefugt.
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Das ist der Zusammenschluss aus der ZA-Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eG (kurz: ZA eG) und der ZA Zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft AG (kurz: ZA AG). Zusammen stärken wir die Werte und Ziele der unabhängigen Zahnärzteschaft – für die selbstständige Berufsausübung, gegen den Trend der fremdfinanzierten Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und die Landflucht.
Eigenbeteiligung bedeutet, dass gesetzlich Krankenversicherte sich an den Kosten ihrer zahnmedizinischen Behandlung beteiligen müssen. Bei Zahnersatz zahlt die Krankenkasse einen befundbezogenen Festzuschuss, der sich an der Regelversorgung orientiert und 60 % dieser Kosten abdeckt.
Mit einem lückenlos geführten Bonusheft erhöht sich der Zuschuss auf 70 % (5 Jahre) bzw. 75 % (10 Jahre). Die verbleibenden Kosten sowie mögliche Mehrkosten bei abweichenden Versorgungen tragen die Patienten selbst. In Härtefällen kann der Zuschuss bis zu 100 % der Regelversorgung betragen.
Factoring bezeichnet den Verkauf von offenen Forderungen an einen spezialisierten Dienstleister. Dieser zahlt den Rechnungsbetrag in der Regel kurzfristig aus und übernimmt je nach Modell das Ausfallrisiko sowie das Forderungsmanagement. Unternehmen profitieren dadurch von schneller Liquidität, planbaren Einnahmen und weniger Verwaltungsaufwand.
Der Festzuschuss ist der feste Zuschuss, den gesetzliche Krankenkassen bei Zahnersatz leisten, unabhängig davon, welche Versorgung gewählt wird. Er orientiert sich an der medizinisch notwendigen Regelversorgung und deckt in der Regel 60 % der dafür vorgesehenen Kosten ab. Durch ein lückenlos geführtes Bonusheft kann sich der Festzuschuss erhöhen.
Gebührennummern sind Bestandteil der ärztlichen Gebührenordnungen und regeln die abrechenbaren medizinischen Leistungen bei der Erbringung privatärztlicher Leistungen. Sie sind im Gebührenverzeichnis als Anlage zur GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) oder GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) zusammengefasst.
Auch wir unterstützen unsere Kunden in diesem Bereich. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.
Die GOZ regelt die Vergütung für zahnärztliche Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie bildet die Grundlage für die Abrechnung von Leistungen bei Privatpatienten sowie für Selbstzahler- bzw. IGeL-Leistungen bei gesetzlich Krankenversicherten.
Die Härtefallregelung bezeichnet eine Regelung, nach der Personen mit geringem Einkommen einen doppelten befundbezogenen Festzuschuss für Zahnersatz erhalten. Dadurch werden 100 % der Kosten der Regelversorgung übernommen. Anspruch haben unter anderem Geringverdiener sowie Empfänger von Bürgergeld, sofern die gesetzlichen Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Der Heil- und Kostenplan (kurz: HKP) informiert über die geplante Versorgung mit Zahnersatz sowie über die voraussichtlichen Kosten. Er muss vor Behandlungsbeginn bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden, damit der befundbezogene Festzuschuss festgelegt werden kann. Für gesetzlich Versicherte ist die Erstellung eines Heil- und Kostenplans im Regelfall kostenfrei.
Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, auf denen der eigentliche Zahnersatz, wie etwa Kronen oder Brücken, befestigt werden. Implantate gehören zu den teuersten Versorgungsformen bei der Behandlung mit Zahnersatz.
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung ist die berufliche Interessenvertretung der Vertragszahnärzte in Deutschland. Damit sind die gemeint, die zur ambulanten Behandlung von Kassenpatienten zugelassen sind. Jedes Bundesland unterhält eine eigene Kassenzahnärztliche Vereinigung. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Vereinigungen (Nordrhein und Westfalen Lippe). Auf Bundesebene sind die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung organisiert.
Die Landeszahnärztekammer ist die berufliche Selbstverwaltung der Zahnärzte in Deutschland. Jedes Bundesland unterhält eine eigene Zahnärztekammer; in Nordrhein-Westfalen bestehen mit der Zahnärztekammer Nordrhein und der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe zwei Kammern. Auf Bundesebene sind die Landeszahnärztekammern in der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zusammengeschlossen; zu ihren Aufgaben zählen unter anderem Qualitätssicherung, Fortbildung sowie Gutachter- und Schlichtungsverfahren bei Behandlungsstreitigkeiten.
Eine Mehrkostenvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen gesetzlich versicherten Patienten und Zahnärzten, mit der Patienten der Übernahme von Mehrkosten für eine höherwertige Füllung zustimmen. Die Krankenkasse übernimmt dabei die Kosten der Regelversorgung, während die Mehrkosten von den Patienten selbst getragen werden. Ein typisches Beispiel ist eine Kunststofffüllung im Seitenzahnbereich.
Der Parodontale Screening Index (PSI) ist eine Untersuchungsmethode zur Früherkennung von Parodontitis. Dabei prüft der Zahnarzt mit einer speziellen Sonde den Zustand des Zahnfleisches in sechs Kieferabschnitten (Sextanten). Je höher der PSI-Wert, desto ausgeprägter ist die Erkrankung des Zahnhalteapparats und desto dringender ist eine Behandlung; für gesetzlich Versicherte ist die Untersuchung alle zwei Jahre kostenfrei.
Parodontitis ist eine Entzündung des Zahnhalteapparats, die unbehandelt zu Zahnlockerung und Zahnverlust führen kann. Symptome wie Zahnfleischbluten, sowie gerötetes oder geschwollenes Zahnfleisch können auf eine Parodontitis hinweisen.
Periimplantitis ist eine entzündliche Erkrankung des Gewebes und des Knochens um ein Zahnimplantat, die unbehandelt zum Verlust des Implantats führen kann. Wie an natürlichen Zähnen lagern sich auch an Implantaten bakterielle Beläge aus Speiseresten, Bakterien und Speichelbestandteilen ab. Werden diese nicht regelmäßig entfernt, entsteht zunächst eine Entzündung der Schleimhaut (periimplantäre Mukositis), die bei Knochenbeteiligung in eine Periimplantitis übergehen kann.
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) umfasst die Entfernung von Belägen auf den Zähnen, in den Zahnzwischenräumen und an erreichbaren Zahnwurzeloberflächen. Sie dient der Unterstützung der Mundhygiene und kann helfen, Entzündungen des Zahnfleisches zu reduzieren.
Schrittweise Bezahlung einer Leistung, in der Regel in festen Zeitabschnitten und Beträgen. Insbesondere bei der Finanzierung von teurem Zahnersatz oder bei kieferorthopädischen Behandlungen bieten viele Zahnärzte ihren Patienten die Möglichkeit einer Ratenzahlung an.
Sie möchten Ihre Behandlung auch in Raten bezahlen? Wir bieten wir Ihnen flexible und individuell vereinbare Ratenzahlungsmodelle an.
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Die Regelversorgung bezeichnet die von den gesetzlichen Krankenkassen zugrunde gelegte Standardversorgung beim Zahnersatz. Sie umfasst Leistungen, die als ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich gelten und dem anerkannten Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse entsprechen. Ein Beispiel für eine Regelversorgung ist die Vollmetallkrone im Seitenzahnbereich.
Der Steigerungssatz bestimmt die Höhe des Honorars für (zahn-)ärztliche Leistungen und wird auf den jeweiligen Gebührensatz angewendet. In der GOZ und GOÄ kann grundsätzlich zwischen dem 1,0- und dem 3,5-fachen Satz abgerechnet werden; über dem 2,3-fachen Satz ist eine schriftliche Begründung auf der Rechnung erforderlich. Ein Steigerungssatz über 3,5 ist nur mit einer gesonderten schriftlichen Honorarvereinbarung zwischen Patienten und Behandler zulässig.
Behandlung der Zahnwurzel und ihrer Kanäle. Der Zahn wird von innen gereinigt, indem erkranktes Gewebe entfernt wird und vorhandene Bakterien abgetötet werden. Anschließend wird die Zahnwurzel dicht aufgefüllt, so dass ein weiteres Eindringen von Bakterien verhindert wird.
Zahnersatz umfasst Versorgungen zum Ersatz fehlender Zähne, wie Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate. Für Kronen, Brücken und Prothesen zahlen gesetzliche Krankenkassen einen befundbezogenen Festzuschuss, der 60 % der Kosten der Regelversorgung abdeckt. Implantate selbst sind Privatleistungen; die Krankenkasse beteiligt sich jedoch mit dem Festzuschuss an der zugrunde liegenden Regelversorgung.
Eine spezielle Form der privaten Krankenzusatzversicherung, die die Kosten von Zahnleistungen abdeckt, die gar nicht oder nur zum Teil von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Dazu gehört vor allem die Versorgung mit Zahnersatz, für den die gesetzlichen Kassen im Normalfall lediglich einen Festausschuss gewähren, der 60 Prozent der Kosten abdeckt.