Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen
Diese Informationen stellen kein Anerkenntnis dar, dass nachfolgend genannte Dienste als Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG den Anforderungen des BFSG und der BFSVG unterliegen.
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format sowie Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
Auf der Seite https://www.die-za.de/können Sie unter anderem in unserem Onlineshop ( https://shop.die-za.de/) Produkte erwerben. Dazu können Sie den gewünschten Artikel auswählen und nach Angabe der gewünschten Menge im Feld „Anzahl“ mit dem Klick auf den Button „In den Warenkorb legen“ in diesen befördern. Alternativ können Sie mit Klick auf „Mit PayPal zahlen“ den Bezahlvorgang über Paypal beginnen, wobei Sie auf eine des Unternehmens weitergeleitet werden. Mit Klick auf „ZUM WARENKORB“ bzw. auf das Warenkorbsymbol im oberen Bereich der Webseite (Header) gelangen Sie zum Warenkorb. Auch dort können Sie einen Gutscheincode, die Rechnungs- und Lieferadresse und weitere Informationen zur eigenen Person angeben sowie die gewünschte Zahlungsmethode auswählen. Auch können Sie verschiedene „Express Checkout“-Methoden wählen. Zudem können Sie bestimmte verlinkte Rechtstexte einsehen und müssen diese entsprechend bestätigen. Mit Klick auf „Bestellung überprüfen“ gelangen Sie zu einem weiteren Fenster. In diesem Fenster können Sie noch Änderungen vornehmen und mit Klick auf den Button mit der Aufschrift „Kaufen“ die Bestellung abschließen.
Vorgaben des BFSG und der BFSGV und deren Einhaltung
Nach § 3 Abs. 1 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen u.a. bestimmte Dienstleistungen, die ein Wirtschaftsakteuer anbietet oder erbringt, barrierefrei sein. Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit für Dienstleistungen richten sich nach der Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). In der BFSGV finden sich insbesondere in § 12 und § 19 konkrete Anforderungen. So muss der Wirtschaftsakteuer etwa Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistung in einer bestimmten Art und Weise bereitstellen. Auch müssen Webseiten, einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen und auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.
Bei der Gestaltung unserer Webseite richten wir uns hinsichtlich der Barrierefreiheit nach der EU-Norm EN 301 549 bzw. den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2. Die WCAG unterscheiden die Anforderungen an die Barrierefreiheit in drei Stufen (A, AA, AAA). Wir sind natürlich bestrebt, die Anforderungen an die Barrierefreiheit u.a. durch ausreichende Farbkontraste, alternative Darstellung nicht-textlicher Element wie Alternativtexte, eine Navigation auf der Webseite per TAB-Eingabe und weiter Maßnahmen zu erfüllen. Sollten Ihnen noch Inhalte auffallen, die trotz gesetzlicher Verpflichtung nicht barrierefrei sind, weisen Sie uns gerne darauf über die im Impressum genannten Kontaktdaten hin.
Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde
Zuständige Marktüberwachungsbehörde in Bezug auf das BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR) Carl-Miller-Str. 6, 39112 Magdeburg, Telefon: +49 391 567 6970
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de.
Schlichtungsstelle
Ein Verbraucher, der geltend macht, dass ein Wirtschaftsakteur gegen eine Bestimmung des BFSG oder der BFSGV verstößt und er daher das betreffende Produkt oder die betreffende Dienstleistung nicht oder nur in eingeschränkter Weise nutzen kann, ist berechtigt, bei der Schlichtungsstelle nach § 16 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens zu stellen. Diese Schlichtungsstelle ist erreichbar unter https://www.schlichtungsstelle-bgg.de, unter der Anschrift „Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Taubenstraße 4-6, 10117 Berlin“ und per E-Mail an info@schlichtungsstelle-bgg.de.