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SPOTLIGHT – Ärzte-Budget

Als Folge eines neuen Gesetzes werden bei gesetzlich Krankenversicherten zukünftig alle Leistungen der hausärztlichen Versorgung vollständig und ohne Kürzungen vergütet (Entbudgetierung).

28. Mai 2025


Dr. med. dent. Michael Striebe

Der Bundestag hat das Gesundheitsversorgungsverstärkungsgesetz  (GVSG; Bundestagsdrucksache 2014771 vom 29.01.2025) beschlossen:

Als eine Folge dieses Gesetzes werden bei gesetzlich Krankenversicherten zukünftig alle Leistungen der hausärztlichen Versorgung vollständig und ohne Kürzungen vergütet (Entbudgetierung). Das gilt unabhängig davon, ob bei bereits von der Praxis betreuten Patienten mehr Leistungen als bisher erbracht werden oder Leistungen durch neu in die Praxis aufgenommene Leistungen in Anspruch genommen werden.

Eine solche Regelung existierte zuvor nur für die Leistungen von Kinder- und Jugendärzten.

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Autor

Über den Autor

Jahrgang 1957, 1978-1983 Studium der Zahnmedizin und Promotion an der Universität Marburg, 1983-1985 Assistentenzeit und Stabsarztfunktion bei der Bundeswehr, seit 1985 niedergelassen in eigener Praxis in Hannover, im Lauf der vergangenen 10 Jahre u.a. Vorsitzender des GOZ-Ausschusses der Zahnärztekammer Niedersachsen, Vorsitzender der GOZ Arbeitsgruppe Nord, Mitglied des Senates für privates Leistungs- und Gebührenrecht und des Ausschusses Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Co-Autor des Kommentars der BZÄK zur GOZ, gutachterliche Tätigkeit als zahnärztlicher Sachverständiger, über 100 Veröffentlichungen zum zahnärztlichen Gebührenrecht.