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Ethanolverbot in Zahnarztpraxen

Ethanolverbot in Zahnarztpraxen? Die Europäische Chemikalienagentur hat eine wichtige Empfehlung zur weiteren Verwendung abgegeben.

30. Okt. 2026


Dr. med. dent. Michael Striebe

Die Europäische Chemikalienagentur hatte ein Verfahren zur Neubewertung von Ethanol betrieben. Im Ergebnis hätte hieraus ein Verbot von Ethanol auch in zahnärztlichen Desinfektionsmitteln entstehen können mit nicht absehbaren Konsequenzen für die Hygiene auch in Zahnarztpraxen (Dezember-GOZette vom 02.01.2026).

Zahlreiche Verbände und Gesellschaften hatten vor nachteiligen Folgen eines Ethanolverbots gewarnt.

Der Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) der Europäischen Chemikalienagentur hat mit Votum vom 24.02.2026 im Ergebnis Ethanol zur weiteren Verwendung in Hand- und allgemeinen Desinfektionsmitteln empfohlen. 

Diese Empfehlung bedarf zwar noch der Zustimmung der Europäischen Kommission und der Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten, davon indes ist aktuell auszugehen.

Somit können Desinfektionsmaßnahmen auch weiterhin in gewohnter und bewährter Weise erfolgen. 

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Experte für zahnärztliches Gebührenrecht & Abrechnung

Über den Autor
Dr. med. dent. Striebe zählt zu den erfahrenen Experten im Bereich des zahnärztlichen Gebührenrechts. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Anwendung, Auslegung und Weiterentwicklung der GOZ. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge vermittelt er komplexe Inhalte verständlich und praxisnah – mit dem Ziel, Zahnärzten konkrete Orientierung und Sicherheit im Praxisalltag zu geben.

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