Die Europäische Chemikalienagentur hatte ein Verfahren zur Neubewertung von Ethanol betrieben. Im Ergebnis hätte hieraus ein Verbot von Ethanol auch in zahnärztlichen Desinfektionsmitteln entstehen können mit nicht absehbaren Konsequenzen für die Hygiene auch in Zahnarztpraxen (Dezember-GOZette vom 02.01.2026).
Zahlreiche Verbände und Gesellschaften hatten vor nachteiligen Folgen eines Ethanolverbots gewarnt.
Der Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) der Europäischen Chemikalienagentur hat mit Votum vom 24.02.2026 im Ergebnis Ethanol zur weiteren Verwendung in Hand- und allgemeinen Desinfektionsmitteln empfohlen.
Diese Empfehlung bedarf zwar noch der Zustimmung der Europäischen Kommission und der Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten, davon indes ist aktuell auszugehen.
Somit können Desinfektionsmaßnahmen auch weiterhin in gewohnter und bewährter Weise erfolgen.