GOZ verstehen – Wo steigern wir denn da hin?
Seminarinhalt
GOZ verstehen: Von Paragrafen zu präziser Abrechnung – das bedeutet: keine Angst vor Paragrafen, mehr Sicherheit in der Abrechnung. In dieser Seminarreihe begleiten wir Zahnärzt:innen und Praxisteams Schritt für Schritt durch die zentralen Themen der privatzahnärztlichen Abrechnung – verständlich erklärt, praxisnah aufbereitet und direkt anwendbar. Ob Vereinbarungen, Steigerungsfaktoren, Begründungen oder Analogberechnung: Wir zeigen Ihnen, wie Sie rechtssicher handeln, souverän kommunizieren und Abrechnung endlich einfach wird.Wir erklären gebührenrechtliche Themen so, dass sie jeder versteht und in der Praxis anwenden kann. Schluss mit dem Endgegner Abrechnung!
Wo steigern wir denn da hin? Von Steigerungsfaktoren, Benchmarkzahlen und anderen Herausforderungen
Eine realistische Betrachtung der Steigerungsfaktoren: Warum wir den Steigerungssatz anpassen müssen und wie Sie es schaffen, dass Sie sich dabei nicht unwohl fühlen.
Seminarinhalte im Detail:
- Rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlage einfach erklärt: Warum wir ums steigern nicht herumkommen, wann der BEMA besser ist als die GOZ und wie wir rechtskonform und betriebswirtschaftlich Steigerungsfaktoren bemessen.
- Betrachtung deutschlandweiter Benchmarkzahlen
- Innere Haltung: Wie Sie und Ihr Team Unsicherheit abbauen und transparent kommunizieren
Unsere Online-Seminare - kurz, kompakt und kostenfrei!
Einfach reinklicken, dabei sein, weiterkommen: Von A wie Abrechnung bis Z wie Zahnmedizin erwarten Sie abwechslungsreiche Impulse für Ihren Praxisalltag. Unsere Open House Seminare bieten Ihnen regelmäßig umfangreiches Grundlagenwissen und kompakte Dental-Updates mit Mehrwert. Und das alles in 45 Minuten. Alle Themen und Termine finden Sie unten im Seminarkalender.
Für Ihre persönliche Weiterbildung. Weil jede Praxis zählt.

| Titel: | GOZ verstehen – Wo steigern wir denn da hin? |
| Referent:in: | Dana Tesch |
| Termin: |
28. April 2026, 18:00 - 18:45 |
| Ort: | Online |
| Kosten: | 0,00 € |
| Fortbildungspunkte: | 1 Punkt(e) gemäß den BZÄK/KZBV-Richtlinien |