Gemäß Leitlinie der DGPARO ist mit der Befundevaluation nach der zweiten Therapiestufe die Entscheidung über die Notwendigkeit einer dritten Therapiestufe zu treffen.
Leitliniengemäß ist bei persistierenden Taschen von sechs oder mehr Millimetern u. a. eine chirurgische Therapie im offenen Verfahren (Zugangslappen) vorgesehen. Durch die gegebenenfalls entstehende Denudation von Zahnarealen nach Wundheilung kann dieses Verfahren mit kosmetischen und/oder funktionellen Nachteilen einhergehen.
Ausdrücklich wird in der Leitlinie deshalb darauf hingewiesen, dass – in Absprache mit dem Patienten (Aufklärung) – in der dritten Therapiestufe auf das offene Vorgehen auch verzichtet werden kann und stattdessen eine Wiederholung von Leistungen der zweiten Therapiestufe, insbesondere der antiinfektiösen Therapie, erfolgen kann.