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Offen oder geschlossen?

PAR-Therapie: Wann laut DGPARO-Leitlinie auf ein chirurgisches Vorgehen verzichtet und die antiinfektiöse Therapie wiederholt werden kann.

31. Juli 2026


Dr. med. dent. Michael Striebe

Gemäß Leitlinie der DGPARO ist mit der Befundevaluation nach der zweiten Therapiestufe die Entscheidung über die Notwendigkeit einer dritten Therapiestufe zu treffen.

Leitliniengemäß ist bei persistierenden Taschen von sechs oder mehr Millimetern u. a. eine chirurgische Therapie im offenen Verfahren (Zugangslappen) vorgesehen. Durch die gegebenenfalls entstehende Denudation von Zahnarealen nach Wundheilung kann dieses Verfahren mit kosmetischen und/oder funktionellen Nachteilen einhergehen. 

Ausdrücklich wird in der Leitlinie deshalb darauf hingewiesen, dass – in Absprache mit dem Patienten (Aufklärung) – in der dritten Therapiestufe auf das offene Vorgehen auch verzichtet werden kann und stattdessen eine Wiederholung von Leistungen der zweiten Therapiestufe, insbesondere der antiinfektiösen Therapie, erfolgen kann.

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Experte für zahnärztliches Gebührenrecht & Abrechnung

Über den Autor
Dr. med. dent. Striebe zählt zu den erfahrenen Experten im Bereich des zahnärztlichen Gebührenrechts. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Anwendung, Auslegung und Weiterentwicklung der GOZ. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge vermittelt er komplexe Inhalte verständlich und praxisnah – mit dem Ziel, Zahnärzten konkrete Orientierung und Sicherheit im Praxisalltag zu geben.

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