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GOÄ vs. GOZ

Gutachten (2019): Einige ärztliche Leistungen erreichen schon beim 1,0-fachen GOÄ-Satz das Vergütungsniveau des EBM.

26. Feb. 2026


Dr. med. dent. Michael Striebe

Selbst unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erfolgten Punktwerterhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung existiert somit auch aktuell noch ein deutlicher Vergütungsvorsprung der GOÄ bei Anwendung des 2,3-fachen Steigerungssatzes.

Bedauerlicherweise stellt sich der Vergleich zwischen dem BEMA und der GOZ völlig anders dar: Zahlreiche Leistungen des Bewertungsmaßstabs für zahnärztliche Leistungen sind mittlerweile besser vergütet als in der Gebührenordnung für Zahnärzte zum 2,3-fachen Steigerungssatz („Wo der BEMA besser ist“, Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Stand: 1.01.2025).

Auch ohne das Vorliegen von Gründen für einen erhöhten Steigerungssatz im Sinne des § 5 Abs. 2 GOZ sollte vorstehender Vergleich Anlass dafür sein, sich zunehmend mit der Möglichkeit von Vereinbarungen gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ anzufreunden.

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Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Experte für zahnärztliches Gebührenrecht & Abrechnung

Über den Autor
Dr. med. dent. Striebe zählt zu den erfahrenen Experten im Bereich des zahnärztlichen Gebührenrechts. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Anwendung, Auslegung und Weiterentwicklung der GOZ. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge vermittelt er komplexe Inhalte verständlich und praxisnah – mit dem Ziel, Zahnärzten konkrete Orientierung und Sicherheit im Praxisalltag zu geben.

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