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SPOTLIGHT – GOÄ vs. GOZ

Ein im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit erstelltes Gutachten „Vergleich der Bewertungen verschiedener EBM- und GOÄ-Positionen“ aus dem Jahr 2019 zeigt, dass bei bestimmten ärztlichen Leistungen/Leistungskomplexen die Vergütung gemäß den Bestimmungen der Gebührenordnung für Ärzte bereits unter Anwendung des 1,0-fachen Steigerungssatz das Niveau der Dotierung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab für gesetzlich Krankenversicherte erreicht.

26. Feb. 2026


Dr. med. dent. Michael Striebe

Selbst unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erfolgten Punktwerterhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung existiert somit auch aktuell noch ein deutlicher Vergütungsvorsprung der GOÄ bei Anwendung des 2,3-fachen Steigerungssatzes.

Bedauerlicherweise stellt sich der Vergleich zwischen dem BEMA und der GOZ völlig anders dar: Zahlreiche Leistungen des Bewertungsmaßstabs für zahnärztliche Leistungen sind mittlerweile besser vergütet als in der Gebührenordnung für Zahnärzte zum 2,3-fachen Steigerungssatz („Wo der BEMA besser ist“, Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Stand: 1.01.2025).

Auch ohne das Vorliegen von Gründen für einen erhöhten Steigerungssatz im Sinne des § 5 Abs. 2 GOZ sollte vorstehender Vergleich Anlass dafür sein, sich zunehmend mit der Möglichkeit von Vereinbarungen gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ anzufreunden.

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Autor

Über den Autor

Jahrgang 1957, 1978-1983 Studium der Zahnmedizin und Promotion an der Universität Marburg, 1983-1985 Assistentenzeit und Stabsarztfunktion bei der Bundeswehr, seit 1985 niedergelassen in eigener Praxis in Hannover, im Lauf der vergangenen 10 Jahre u.a. Vorsitzender des GOZ-Ausschusses der Zahnärztekammer Niedersachsen, Vorsitzender der GOZ Arbeitsgruppe Nord, Mitglied des Senates für privates Leistungs- und Gebührenrecht und des Ausschusses Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Co-Autor des Kommentars der BZÄK zur GOZ, gutachterliche Tätigkeit als zahnärztlicher Sachverständiger, über 100 Veröffentlichungen zum zahnärztlichen Gebührenrecht.