Die Bundesärztekammer prognostiziert nach Inkrafttreten des GOÄ-Entwurfs eine Vergütungssteigerung von 13,2 Prozent in den ersten drei Jahren. Wäre diese Volumensteigerung ausschließlich auf den Entwurf zurückzuführen, so müsste sich dieser Anstieg bereits im ersten Jahr zeigen.
Des Rätsels Lösung: Auch in den zurückliegenden Jahren stieg das Honorarvolumen der ärztlichen Behandlung jährlich um etwa 2 Prozent. Dieser Effekt entsteht allerdings nicht durch eine Anhebung der Einzelleistungsvergütungen, sondern durch ärztliche Mehrarbeit und die Inanspruchnahme höher dotierter Leistungen durch geändertes Anspruchsverhalten der Patienten.
Somit resultiert aus dem Entwurf lediglich eine „echte“ Vergütungsanhebung von etwa 7 Prozent. Nach ungefähr 30-jährigem Stillstand der Einzelleistungsdotierung darf das wohl vorsichtig als „unbefriedigend“ bezeichnet werden.