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SPOTLIGHT – GOÄ-Entwurf (5)

Die Bundesärztekammer rechnet mit deutlichen Vergütungssteigerungen durch den neuen GOÄ-Entwurf – doch bei genauerem Hinsehen relativiert sich der Effekt. Warum am Ende nur rund 7 Prozent „echte“ Anhebung bleiben, erfahrt Ihr im Artikel.

23. Sept. 2025


Dr. med. dent. Michael Striebe

Die Bundesärztekammer prognostiziert nach Inkrafttreten des GOÄ-Entwurfs eine Vergütungssteigerung von 13,2 Prozent in den ersten drei Jahren. Wäre diese Volumensteigerung ausschließlich auf den Entwurf zurückzuführen, so müsste sich dieser Anstieg bereits im ersten Jahr zeigen.

 

Des Rätsels Lösung: Auch in den zurückliegenden Jahren stieg das Honorarvolumen der ärztlichen Behandlung jährlich um etwa 2 Prozent. Dieser Effekt entsteht allerdings nicht durch eine Anhebung der Einzelleistungsvergütungen, sondern durch ärztliche Mehrarbeit und die Inanspruchnahme höher dotierter Leistungen durch geändertes Anspruchsverhalten der Patienten.

 

Somit resultiert aus dem Entwurf lediglich eine „echte“ Vergütungsanhebung von etwa 7 Prozent. Nach ungefähr 30-jährigem Stillstand der Einzelleistungsdotierung darf das wohl vorsichtig als „unbefriedigend“ bezeichnet werden.

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Autor

Über den Autor

Jahrgang 1957, 1978-1983 Studium der Zahnmedizin und Promotion an der Universität Marburg, 1983-1985 Assistentenzeit und Stabsarztfunktion bei der Bundeswehr, seit 1985 niedergelassen in eigener Praxis in Hannover, im Lauf der vergangenen 10 Jahre u.a. Vorsitzender des GOZ-Ausschusses der Zahnärztekammer Niedersachsen, Vorsitzender der GOZ Arbeitsgruppe Nord, Mitglied des Senates für privates Leistungs- und Gebührenrecht und des Ausschusses Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Co-Autor des Kommentars der BZÄK zur GOZ, gutachterliche Tätigkeit als zahnärztlicher Sachverständiger, über 100 Veröffentlichungen zum zahnärztlichen Gebührenrecht.