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SPOTLIGHT – GOÄ-Entwurf (4)

Im aktuellen Entwurf der neuen Gebührenordnung für Ärzte stößt eine umstrittene "Stichtagsregelung" auf Kritik - könnte sie den Zugang der Patientinnen und Patienten zu medizinischen Innovationen unnötig erschweren?

25. Aug. 2025


Dr. med. dent. Michael Striebe

Der Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Ärzte von Bundesärztekammer und Privater Krankenversicherung liegt vor. In loser Folge werden im SPOTLIGHT einzelne Aspekte des Entwurfs kommentiert.

 

Als Voraussetzung der Berechnung einer Leistung im Wege der Analogie implementiert der GOÄ-Entwurf in § 6 eine „Stichtagsregelung“, die bei Novellierung der GOZ im Jahr 2012 aufgrund erwiesener Untauglichkeit abgeschafft wurde.

 

Auch die Regelung im GOÄ-Entwurf wird sich voraussichtlich als ungeeignet erweisen, denn wann wurde eine Leistung „erstmals im Geltungsbereich der GOÄ angewandt“? Wurde ggf. eine Leistung auch nur experimentell in einer spezialisierten Fachklinik vor dem Stichtag (01.01.2018) angewandt, wäre eine analoge Berechnung unter Umständen nicht möglich.

 

Damit aber wird die Teilhabe der Patienten am medizinischen Fortschritt maßgeblich behindert.

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Autor

Über den Autor

Jahrgang 1957, 1978-1983 Studium der Zahnmedizin und Promotion an der Universität Marburg, 1983-1985 Assistentenzeit und Stabsarztfunktion bei der Bundeswehr, seit 1985 niedergelassen in eigener Praxis in Hannover, im Lauf der vergangenen 10 Jahre u.a. Vorsitzender des GOZ-Ausschusses der Zahnärztekammer Niedersachsen, Vorsitzender der GOZ Arbeitsgruppe Nord, Mitglied des Senates für privates Leistungs- und Gebührenrecht und des Ausschusses Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Co-Autor des Kommentars der BZÄK zur GOZ, gutachterliche Tätigkeit als zahnärztlicher Sachverständiger, über 100 Veröffentlichungen zum zahnärztlichen Gebührenrecht.