Ob der „Verdauungsschnaps“ nun sinnvoll ist oder nicht, muss an dieser Stelle nicht diskutiert werden.
Bedeutsamer ist die Tatsache, dass die Europäische Chemikalienagentur, eine Behörde der Europäischen Union, ein Verfahren zur Neubewertung von Ethanol betreibt.
Ethanol ist ein wesentlicher Wirkstoff in Desinfektionsmitteln und als Hilfswirkstoff in geringsten Mengen auch in bestimmten Medikamenten enthalten.
Im Rahmen geltender Arbeitsschutzbestimmungen hätte eine Einstufung als cancerogen/mutagen/reproduktionstoxisch und daraus folgend eine starke Einschränkung bis hin zum Verbot der Anwendung im medizinischen Bereich massive Folgen.
Die der Initiative zugrundeliegenden Studien beruhen ausschließlich auf den Folgen der oralen Aufnahme von Ethanol-Gemischen, die paradoxerweise von einem Verbot nicht betroffen wäre. (Quelle: BZÄK)