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SPOTLIGHT – Alkoholverbot

Droht Desinfektionsmitteln und wichtigen Medikamenten ein Aus aufgrund einer EU-Neubewertung von Ethanol – obwohl die Studienbasis den medizinischen Einsatz gar nicht betrifft? Lest dazu mehr im Artikel.

02. Jan. 2026


Dr. med. dent. Michael Striebe

Ob der „Verdauungsschnaps“ nun sinnvoll ist oder nicht, muss an dieser Stelle nicht diskutiert werden.

Bedeutsamer ist die Tatsache, dass die Europäische Chemikalienagentur, eine Behörde der Europäischen Union, ein Verfahren zur Neubewertung von Ethanol betreibt.

Ethanol ist ein wesentlicher Wirkstoff in Desinfektionsmitteln und als Hilfswirkstoff in geringsten Mengen auch in bestimmten Medikamenten enthalten.

Im Rahmen geltender Arbeitsschutzbestimmungen hätte eine Einstufung als cancerogen/mutagen/reproduktionstoxisch und daraus folgend eine starke Einschränkung bis hin zum Verbot der Anwendung im medizinischen Bereich massive Folgen.

Die der Initiative zugrundeliegenden Studien beruhen ausschließlich auf den Folgen der oralen Aufnahme von Ethanol-Gemischen, die paradoxerweise von einem Verbot nicht betroffen wäre. (Quelle: BZÄK)

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Autor

Über den Autor

Jahrgang 1957, 1978-1983 Studium der Zahnmedizin und Promotion an der Universität Marburg, 1983-1985 Assistentenzeit und Stabsarztfunktion bei der Bundeswehr, seit 1985 niedergelassen in eigener Praxis in Hannover, im Lauf der vergangenen 10 Jahre u.a. Vorsitzender des GOZ-Ausschusses der Zahnärztekammer Niedersachsen, Vorsitzender der GOZ Arbeitsgruppe Nord, Mitglied des Senates für privates Leistungs- und Gebührenrecht und des Ausschusses Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Co-Autor des Kommentars der BZÄK zur GOZ, gutachterliche Tätigkeit als zahnärztlicher Sachverständiger, über 100 Veröffentlichungen zum zahnärztlichen Gebührenrecht.