Zur Suche springen Zum Hauptmenü-Button springen Zum Hauptinhalt springen

Entfernung nekrotischen Pulpengewebes

Neue Analogberechnung der BZÄK: Wie lässt sich die Entfernung nekrotischen Pulpengewebes gebührenrechtskonform nach GOZ abrechnen?

04. Sept. 2026


Dr. med. dent. Michael Striebe

Nach der gebührenrechtlichen Einordnung des mehrschichtigen Kompositaufbaus in Adhäsivtechnik einschließlich Lichthärtung unter der Geb.-Nr. 2120a GOZ und des präendodontischen Aufbaus in Adhäsivtechnik mit der Geb.-Nr. 2100a GOZ hat die Bundeszahnärztekammer erneut die konkrete Bewertung einer nicht im Gebührenverzeichnis beschriebenen Leistung veröffentlicht.

Aktuell handelt es sich um die Entfernung nekrotischen Pulpengewebes

Während die Entfernung vitalen Pulpengewebes aus dem Wurzelkanal mit der Geb.-Nr. 2360 im Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beschrieben ist, findet sich eine Leistung für die Entfernung nekrotischen Pulpengewebes nicht.

Diese Leistung ist deshalb auf Grundlage § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen. 

Um andere, ungeeignete oder unangemessene Berechnungsvorschläge zu vermeiden, weist die Bundeszahnärztekammer auf folgende Berechnungsmöglichkeit als gebührenrechtskonform im Sinne des § 6 Abs. 1 GOZ hin:

Geb.-Nr. 2180a GOZ Entfernung nekrotischen Pulpengewebes entsprechend (§ 6 Abs.1 GOZ) Nr. 2180 Vorbereiten eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone

Auch in Anbetracht dieser gebührenrechtlichen Einordnung der Bundeszahnärztekammer steht es der Zahnärztin/dem Zahnarzt frei, unter Beachtung der Kriterien des § 6 Abs. 1 GOZ eine andere als angemessen erachtete Leistung zur analogen Berechnung heranzuziehen.

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Experte für zahnärztliches Gebührenrecht & Abrechnung

Über den Autor
Dr. med. dent. Striebe zählt zu den erfahrenen Experten im Bereich des zahnärztlichen Gebührenrechts. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Anwendung, Auslegung und Weiterentwicklung der GOZ. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge vermittelt er komplexe Inhalte verständlich und praxisnah – mit dem Ziel, Zahnärzten konkrete Orientierung und Sicherheit im Praxisalltag zu geben.

zur Vita