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SPOTLIGHT – Inflation

In allen Bereichen des täglichen Lebens sind Preissteigerungen deutlich spürbar. Diese fallen allerdings durchaus unterschiedlich aus.

27. Feb. 2025


Dr. med. dent. Michael Striebe

In allen Bereichen des täglichen Lebens sind Preissteigerungen deutlich spürbar. Diese fallen allerdings durchaus unterschiedlich aus.

Das „Statistische Jahrbuch 2022/2023“ der Bundeszahnärztekammer weist als Preisanstieg aller in Deutschland produzierten Güter für das Jahr 2022 durchschnittlich 9,5 Prozent aus. Davon sind selbstverständlich Zahnärztinnen und Zahnärzte im selben Maß betroffen.

Im Unterschied hierzu verzeichneten zahnärztliche Leistungen nur einen Anstieg um 1,9 Prozent. Das bedeutet, große Anteile des Preisanstiegs bei Löhnen, Materialien, Mieten und sonstigen Praxiskosten trägt zum Vorteil der Patienten die deutsche Zahnärzteschaft.

Auf Dauer ist das betriebswirtschaftlich in der zahnärztlichen Praxis nicht möglich. Aktives Handeln, zum Beispiel durch Vereinbarungen gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ insbesondere im Bereich der privatzahnärztlichen Behandlung, ist zwingend erforderlich.

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Autor

Über den Autor

Jahrgang 1957, 1978-1983 Studium der Zahnmedizin und Promotion an der Universität Marburg, 1983-1985 Assistentenzeit und Stabsarztfunktion bei der Bundeswehr, seit 1985 niedergelassen in eigener Praxis in Hannover, im Lauf der vergangenen 10 Jahre u.a. Vorsitzender des GOZ-Ausschusses der Zahnärztekammer Niedersachsen, Vorsitzender der GOZ Arbeitsgruppe Nord, Mitglied des Senates für privates Leistungs- und Gebührenrecht und des Ausschusses Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Co-Autor des Kommentars der BZÄK zur GOZ, gutachterliche Tätigkeit als zahnärztlicher Sachverständiger, über 100 Veröffentlichungen zum zahnärztlichen Gebührenrecht.