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GOÄ-Ziffern 1 und 4: Wichtige Hinweise für die korrekte Abrechnung

Die Beratung von Kindern und betreuungsbedürftigen Patienten in der Zahnarztpraxis stellt eine besondere Herausforderung dar.

17. März 2025


Marielena Reese

Dabei ist es essenziell, sowohl den Patienten als auch die Eltern, Erziehungsberechtigten oder Betreuer umfassend zu informieren. Diese Doppelrolle erfordert Einfühlungsvermögen sowie eine gezielte und verständliche Kommunikation.

 

GOÄ-Ziffer 1: Patientenberatung

Die GOÄ-Ziffer 1 betrifft die Beratung des Patienten über seine Behandlung. Hierbei ist eine altersgerechte und verständliche Vermittlung der Informationen essenziell, insbesondere bei Kindern.

  • Die Beratung muss dokumentiert werden, um nachzuweisen, welche Informationen dem Patienten vermittelt wurden.
  • Eine detaillierte Aufzeichnung der Gesprächsinhalte ist erforderlich.
  • Altersbezogene Unterschiede in der Kommunikation sollten berücksichtigt werden (z. B. Beratung für ein Kleinkind, einen Jugendlichen oder einen Erwachsenen).

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GOÄ-Ziffer 4: Beratung der Bezugspersonen

Die GOÄ-Ziffer 4 bezieht sich auf die Erhebung der Fremdanamnese sowie die Beratung und Anleitung der Bezugspersonen (Eltern, Erziehungsberechtigte, Betreuer). Diese umfasst:

  • Informationen zur Nachsorge, Medikamentengabe und Verhaltenshinweise nach der Behandlung.
  • Eine separate Dokumentation, die den Unterschied zur Patientenberatung verdeutlicht.
  • Sicherstellung, dass der Patient aktiv in die Beratung einbezogen wird.
     

Wichtige Abrechnungsrichtlinien

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Bundesärztekammer (BÄK) haben klare Regeln zur Abrechnung der GOÄ-Ziffern 1 und 4 aufgestellt:

  • Beide Ziffern dürfen nur dann nebeneinander abgerechnet werden, wenn sich die Inhalte der Beratungen unterscheiden.
  • Eine doppelte Abrechnung derselben Inhalte ist nicht zulässig.
  • Bei der Abrechnung von Ziffer 4 muss auch der Patient aktiv in die Beratung einbezogen werden.
     

Unsere Tipps für eine reibungslose Abrechnung

Eine sorgfältige Dokumentation ist der Schlüssel zur korrekten Abrechnung der GOÄ-Ziffern 1 und 4. Beachten Sie:

  • Klare Trennung der Beratungsinhalte zwischen Patient und Bezugspersonen.
  • Detaillierte Begründung für die Notwendigkeit beider Beratungen.
  • Präzise Aufzeichnung zur Vermeidung von Beanstandungen durch Kostenerstatter.

Durch die Beachtung dieser Vorgaben können Zahnärzte eine faire Vergütung für ihre erbrachten Leistungen sicherstellen und potenzielle Rückfragen oder Abrechnungsprobleme vermeiden.
 

Marielena Reese

Expertin für zahnärztliche Abrechnung & GOZ

Marielena Reese ist Expertin für zahnärztliche Abrechnung und Prozessoptimierung im Gesundheitswesen. Als Abteilungsleiterin bei der ZA verantwortet sie Teams, entwickelt Abläufe weiter und sorgt dafür, dass Qualität, Effizienz und Service für Zahnarztpraxen nachhaltig verbessert werden.

Ihr fachlicher Schwerpunkt liegt insbesondere im zahnärztlichen Gebührenrecht – allen voran in der GOZ. Sie unterstützt Praxen dabei, ihre Abrechnung sicher, wirtschaftlich und praxisnah umzusetzen.

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