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Bundesärztekammer und PKV haben den konsentierten Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Ärzte vorgelegt.

In diesem Entwurf werden die Gebühren für ärztliche Leistungen auf jeweils bestimmte Euro-Beträge festgeschrieben. 

Der wie in der GOZ bisher auch in der GOÄ existierende Gebührenrahmen soll entfallen. Damit aber wäre die Berücksichtigung von Schwierigkeit, Zeitaufwand und sonstigen Umständen auch noch während der Leistungserbringung und somit die Darstellung einer leistungsadäquaten Gebührenhöhe nicht mehr möglich.

Möglich soll eine Erhöhung der im Gebührenverzeichnis gelisteten Gebühren nur noch durch schriftliche Vereinbarung vor der Leistungserbringung sein, wobei in der Vereinbarung die Erhöhung der Gebühren zusätzlich begründet werden müsste.

Die in GOÄ und GOZ noch vorgesehene Vereinbarung der Gebührenhöhe ohne Begründung würde ebenfalls entfallen.

De facto würde sich die Gebührenordnung für Ärzte mit dieser Änderung weg von einer einer freiberuflichen Tätigkeit angemessenen und dem Leistungsgeschehen folgenden Vergütungssystematik hin zu einer „Festpreisliste“ wandeln.