Glossar
BEMA steht als Abkürzung für den "einheitlichen Bewertungsmaßstab". Diese Art Honorartabelle ist die Grundlage für die Abrechnung zahnärztlicher Kassenleistungen für gesetzlich Versicherte. Ausgehandelt werden die zugrundeliegenden (BEMA-)Gebühren zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der Krankenkassen.
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ist die Spitzenorganisation der 17 Landeszahnärztekammern. Jedoch ist die BZÄK im Gegensatz dazu keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern ein eingetragener Verein und gegenüber den Landeszahnärztekammern nicht weisungsbefugt.
Website der Bundeszahnärztekammer.
DIE ZA: Das ist der Zusammenschluss aus der ZA-Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eG (kurz: ZA eG) und der ZA Zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft AG (kurz: ZA AG). Zusammen stärken wir die Werte und Ziele der unabhängigen Zahnärzteschaft – für die selbstständige Berufsausübung, gegen den Trend der fremdfinanzierten Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und die Landflucht.
Eigenbeteiligung bedeutet, dass sich gesetzlich Krankenversicherte an den Kosten ihrer zahnmedizinischen Behandlung finanziell beteiligen müssen. Hierzu gehört zum Beispiel die Versorgung mit Zahnersatz, bei der die Krankenkasse nur einen Kostenzuschuss von 60 Prozent übernimmt. Die anderen 40 Prozent müssen Patient:innen bei der Regelversorgung aus eigenen Mitteln bezahlen, bei abweichenden Lösungen dann jede Kostendifferenz darüber hinaus.
Der Kostenzuschuss erhöht sich mit lückenlos ausgefülltem Bonusheft.
Methode der Absatzfinanzierung, bei der der Lieferbetrieb seine Forderungen aus Warenlieferungen einem Finanzierungsinstitut verkauft, das meist auch das volle Kreditrisiko übernimmt
Der Festzuschuss bezeichnet den Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse für die Versorgung mit Zahnersatz. Er beträgt seit dem 1. Oktober 2020 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Die anderen 40 Prozent müssen Patient:innen im Rahmen ihrer Eigenbeteiligung selbst zuzahlen.
Gebührennummern sind Bestandteil der ärztlichen Gebührenordnungen und regeln die abrechenbaren medizinischen Leistungen bei der Erbringung privatärztlicher Leistungen. Sie sind im Gebührenverzeichnis als Anlage zur GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) oder GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) zusammengefasst.
Die GOZ regelt die Vergütung für zahnärztliche Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Auf Grundlage der GOZ werden zahnärztliche Leistungen für Privatpatient:innen oder auch Selbstzahlerleistungen, so genannte IGeL-Leistungen, für gesetzlich Krankenversicherte in der Zahnmedizin abgerechnet.
Bezeichnet eine Regelung, nach der Geringverdiener:innen den doppelten Festzuschuss zur Versorgung mit Zahnersatz erhalten. Damit bekommen sie 100 Prozent der Kosten der Regelversorgung erstattet. Neben Geringverdiener:innen haben auch andere Gruppen, etwa Bürgergeld-Empfänger:innen, Anspruch auf den doppelten Festzuschuss.
Ist ein Kostenvoranschlag, der Auskunft über Kosten und Planung von Zahnersatz gibt. Der Heil- und Kostenplan muss vor Behandlungsbeginn der Krankenkasse zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden. Die Erstellung eines Heil- und Kostenplans ist für gesetzlich Versicherte kostenlos.
Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, auf denen der eigentliche Zahnersatz, wie etwa Kronen oder Brücken, befestigt werden. Implantate gehören zu den teuersten Versorgungsformen bei der Behandlung mit Zahnersatz.
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung ist die berufliche Interessenvertretung der Vertragszahnärzt:innen in Deutschland. Damit sind die gemeint, die zur ambulanten Behandlung von Kassenpatient:innen zugelassen sind. Jedes Bundesland unterhält eine eigene Kassenzahnärztliche Vereinigung. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Vereinigungen (Nordrhein und Westfalen-Lippe). Auf Bundesebene sind die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung organisiert.
Die Landeszahnärztekammer ist die berufliche Interessensvertretung der Zahnärzt:innen in Deutschland. Jedes Bundesland unterhält eine eigene Zahnärztekammer, in Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Kammern (Nordrhein und Westfalen-Lippe). Auf Bundesebene sind die Landeszahnärztekammern in der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) organisiert. Zu ihren Aufgaben gehören zum Beispiel die Qualitätssicherung zahnärztlicher Leistungen oder auch die Gutachter- und Schlichtungsfunktion bei der Überprüfung von Behandlungsfehlern bei Patient:innen.
Eine schriftliche Vereinbarung zwischen Patient:innen und Behandelnden, mit der Patient:innen ihr Einverständnis erklären, eine höherwertige Zahnfüllung selbst zu bezahlen. Ein Beispiel für eine höherwertige Füllung ist beispielsweise eine Kunststofffüllung im Seitenzahnbereich.
Untersuchungsmethode zur Bewertung des Zahnfleischzustands zur Früherkennung von Parodontitis. Dabei untersucht der Zahnarzt oder die Zahnärztin das Zahnfleisch an verschiedenen Stellen eines jeden Zahnes mit einer Spezial-Sonde. Ausgebildete Zahnfleischtaschen bis 3 Millimeter sind normal. Eine Tasche, die tiefer ist als 3,5 Millimeter, deutet darauf hin, dass sich der Zahnhalteapparat schon verändert hat und krank ist. Je größer der PSI-Wert, desto behandlungsbedürftiger ist der Zahn. Diese Untersuchung ist für gesetzlich Krankenversicherte alle zwei Jahre kostenlos.
Parodontitis ist eine Entzündung des Zahnhalteapparates, die unbehandelt zu Zahnlockerungen und Zahnverlust führen kann. Symptome wie Zahnfleischbluten oder rotes, geschwollenes Zahnfleisch können auf eine Parodontitis hindeuten.
Entzündung eines Zahnimplantats, die unbehandelt zum Verlust des Implantats führen kann. Wie am natürlichen Zahn lagern sich auch an Implantaten Beläge ab, die aus Speiseresten, Bakterien und Speichelbestandteilen bestehen. Werden diese Beläge nicht regelmäßig gründlich entfernt, so entsteht zunächst eine Entzündung der Schleimhaut über dem Implantat. Greift die Entzündung auch den Knochen an, kommt es zum Knochenabbau um das Implantat.
Die Entfernung von Belägen auf den Zähnen, in den Zahnzwischenräumen und an der erreichbaren Zahnwurzeloberfläche. Der Nutzen der professionellen Zahnreinigung etwa zur Vorbeugung von Karies und Parodontitis ist umstritten.
Schrittweise Bezahlung einer Leistung, in der Regel in festen Zeitabschnitten und Beträgen. Insbesondere bei der Finanzierung von teurem Zahnersatz oder bei kieferorthopädischen Behandlungen bieten viele Zahnärztinnen und Zahnärzte ihren Patient:innen die Möglichkeit einer Ratenzahlung an.
Kassenleistungen im Bereich der Versorgung mit Zahnersatz. Regelversorgung beinhaltet Leistungen, die als ausreichend, notwendig und wirtschaftlich gelten und deren Nutzen wissenschaftlich überprüft wurde (Beispiel: Vollmetallkrone im Seitenzahnbereich).
Das Honorar für (zahn-)ärztliche Leistungen berechnet sich aus dem Leistungsentgelt und einem Steigerungssatz, den Zahnärzt:innen oder Ärzt:innen festlegen. Ärzt:innen wie Zahnärzt:innen dürfen zwischen dem 1,0- und dem 3,5-fachen des Gebührensatzes abrechnen. Ab Faktor 2,4 wird eine schriftliche Begründung für die Überschreitung auf der Rechnung benötigt. Ein Steigerungssatz von mehr als 3,5 ist nur im Bereich der Zahnmedizin zulässig und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen Patient:innen und Behandelnden.
Behandlung der Zahnwurzel und ihrer Kanäle. Der Zahn wird von innen gereinigt, indem erkranktes Gewebe entfernt wird und vorhandene Bakterien abgetötet werden. Anschließend wird die Zahnwurzel dicht aufgefüllt, so dass ein weiteres Eindringen von Bakterien verhindert wird.
Versorgungsmöglichkeiten, um fehlende Zähne zu ersetzen. Dazu gehören Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate. Für Zahnkronen, Brücken oder Prothesen zahlt die Krankenkasse Festzuschüsse. Diese decken 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten für die zahnmedizinisch notwendige Versorgung ab, die sogenannte Regelversorgung. Implantate werden zu 100 Prozent als Privatleistung abgerechnet.
Eine spezielle Form der privaten Krankenzusatzversicherung, die die Kosten von Zahnleistungen abdeckt, die gar nicht oder nur zum Teil von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Dazu gehört vor allem die Versorgung mit Zahnersatz, für den die gesetzlichen Kassen im Normalfall lediglich einen Festausschuss gewähren, der 60 Prozent der Kosten abdeckt.