Voller Durchblick bei der Gebührenordnung

Mit unseren GOZ-Services

Die GOZ hält Sie immer wieder auf Trab? Dann geht es Ihnen wie zahlreichen Ihrer Kolleginnen und Kollegen: Die korrekte Auslegung und Anwendung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) kann manchmal durchaus knifflig sein und Auseinandersetzungen mit den Kostenerstattern sind an der Tagesordnung.

Umso besser, wenn man weiß, an wen man sich mit seinen Fragen wenden kann: an uns!

Mit unserer Hilfe vermeiden Sie viele mögliche Schwierigkeiten schon von Beginn an und im Falle von Auseinandersetzungen können Sie diese einfach an uns übergeben und sich weiter voll und ganz auf die Behandlung Ihrer Patienten konzentrieren. Wir klären das weitmöglichst für Sie!

Wir lieben, was wir tun!

Auch wenn die GOZ bei den wenigsten auf Gegenliebe stößt – für uns ist sie so etwas wie ein Steckenpferd. Seit über 30 Jahren kümmern wir uns nun schon mit viel Herz und Verstand darum, dass unsere Kunden die richtigen Gebührenziffern für ihren speziellen Behandlungsfall ansetzen und alle Behandlungsschritte vollständig in ihren Rechnungen erfassen. Schließlich möchten sie ihre Leistungen ja voll und angemessen vergütet bekommen.

Unsere speziell geschulte GOZ-Abteilung fuchst sich in jedes noch so knifflige Abrechnungsproblem hinein und auch in schwierigen Fällen beraten und unterstützen wir Sie kompetent und zuverlässig.

Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig weitergebildet, um sicherzustellen, dass Sie immer aktuell gültige Auskünfte und den bestmöglichen Service bekommen. Beratend steht ihnen der GOZ-Experte Dr. Michael Striebe zur Seite.

 

GOZ-Kompetenz der Extraklasse

Über die Jahre haben wir ein so breites Repertoire an Services, Beratungsangeboten, Informationsmaterial und vor allem Fachwissen aufgebaut, dass wir wirklich mit Stolz behaupten können, mindestens zu den Top-GOZ-Experten der Branche zu gehören.

Solch ein breites GOZ-Service-Angebot wie wir es bieten, ist in der Branche außergewöhnlich:

 

Individuelle GOZ-Beratung

Unsere individuelle GOZ-Beratung ist Teil Ihres Factoring-Vertrags mit uns*. Wenn Sie sich zum Beispiel einmal nicht sicher sind, ob Sie bestimmte GOZ-Nummern miteinander kombinieren dürfen oder wie ein bestimmter Steigerungssatz vertretbar ist, dann sind wir schnell und unkompliziert für Sie da, damit Ihre Praxisprozesse nicht ins Stocken geraten.

Sie erreichen unsere Fachabteilung während unserer Servicezeiten von montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr.

*Ausnahme: ZA:factor SMART. Bei der günstigen Basis-Variante ist die GOZ-Beratung nicht inkludiert, kann aber optional hinzugebucht werden. Sprechen Sie uns gerne an!

 

GOZ-Stellungnahmen zu Rechnungen und Therapieplänen

Jeden Tag schreiben Sie Therapie- und Kostenpläne für Privatbehandlungen mit und ohne GKV-Zuschuss. Aber immer wieder erheben die Kostenerstatter Einwände gegen die geplanten Leistungen und Gebühren. Es heißt, die Gebühren seien zu hoch oder zu Unrecht angesetzt. 

In solch einem Fall entscheiden sich verunsicherte Patienten oftmals aus Sorge vor hohen eigenen Kosten gegen die Durchführung der Behandlung. Dies kann nicht nur medizinisch schädliche Folgen haben – für Sie ist es obendrein ärgerlich, wenn Ihnen in dem Fall Ihre investierte Zeit verloren geht.

Natürlich könnten Sie sich jetzt selbst hinsetzen und Erläuterungen verfassen. Bei rein medizinischen Fragen ist das auch unumgänglich, da nur der Zahnarzt selbst Aussagen dazu treffen kann bzw. darf. Aber der weitaus größte Teil der Beanstandungen bezieht sich auf das Gebühren- und Erstattungsrecht.

Da kommen wir ins Spiel: Mit Hilfe unserer jahrzehntelangen GOZ-Expertise verteidigen wir für Sie die angefochtenen Positionen gegenüber Beihilfestellen oder Krankenversicherungen, indem wir Argumente liefern und Missverständnisse aufklären. So steigern wir die Chancen auf Bewilligung, Zuschüsse oder Kostenübernahme enorm.

Verschwenden Sie also nicht Ihre kostbare Zeit für solch zeitraubenden Papierkram und lassen Sie uns eine gebührenrechtliche Stellungnahme für Sie schreiben.

Welche Vorteile bietet Ihnen die GOZ-Stellungnahme durch die ZA?

  • Zeitgewinn und Stressabbau im Praxisalltag

  • Das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Patienten wird geschützt 

  • Zufriedenheit Ihrer Patienten durch Transparenz und Unterstützung ihres Anspruchs

  • Mehr Patienten entscheiden sich für die geplante Behandlung

Für die Erstellung einer GOZ-Stellungnahme zu Therapieplänen berechnen wir Ihnen einen Festpreis von 49,90 € zzgl. MwSt., unabhängig von Rechnungshöhe und zeitlichem Aufwand. Das bedeutet für Sie: absolute Planungssicherheit und keine versteckten Kosten! 

Für bereits bei uns eingereichte Rechnungen sind Stellungnahmen für Sie bzw. Ihre Patienten Teil unseres Factoring-Leistungspakets und daher inklusive. Das gilt auch – im Gegensatz zu vielen unserer Wettbewerber – für mehrmalige Stellungnahmen. Geben Sie die nerven- und zeitraubende Korrespondenz mit den kostenerstattenden Stellen einfach an uns ab. Wir bleiben für Sie dran, bis jeder individuelle Fall geklärt ist.

Hinweis: Die GOZ-Stellungnahme zu bereits bei uns erstellten Rechnungen ist im Factoring-Vertrag inkludiert. Für die GOZ-Stellungnahme zu Therapieplänen vor Rechnungsstellung, zur Abklärung mit den Kostenerstattern, fallen je Stellungnahme Kosten von 49,90 € exkl. MwSt. an.

 

Fachpublikationen

GOZette, QM-Broschüren, ALEX, Kombi-Kurzverzeichnis

Das Thema Abrechnung gehört zwar zum Alltag einer Zahnarztpraxis, verliert aber auch nach Jahren dank der vielen Paragrafen, Gebührenziffern, Sonderfälle und Neuerungen nicht an Komplexität. Aus diesem Grund haben wir für Sie nützliche Nachschlagewerke und Fachpublikationen entwickelt, mit Hilfe derer Sie spezifisches Abrechnungswissen schnell und übersichtlich nachschlagen oder sich stetig informieren können.

Mit dem von der ZA entwickelten Online-Abrechnungslexikon ALEX holen Sie sich umfassendes Abrechnungswissen digital in die Praxis. Es enthält neben Kommentaren und Begründungen auch viele einschlägige Gerichtsurteile.

Gut zu wissen: Als ZA:factor-Kunde erhalten Sie die Jahreslizenzen für ALEX zu vergünstigten Konditionen.

Eine praktische Übersicht über alle Gebührenziffern bietet seit Jahrzehnten das Kombi-Kurzverzeichnis, welches von zahlreichen Zahnarztpraxen und regelmäßig von Berufsschulen verwendet wird. 

Damit Sie in Sachen GOZ immer up to date bleiben, veröffentlichen wir regelmäßig die GOZette, einen kostenlosen Fach-Newsletter mit Meldungen zu neuesten Entwicklungen sowie Kommentierungen und Fachbeiträgen von renommierten GOZ-Experten. So sehen 30 Jahre GOZ-Kompetenz aus – bis heute am Puls der Zeit! Melden Sie sich gerne für unseren Newsletter an, um keine Neuigkeiten zu verpassen!

 

Merkblätter und Informationsmaterial

Da es bei der Vielzahl an Vorgaben, Sonderregelungen und wichtigen Informationen für Ihre Patienten nicht leichtfällt, gedanklich immer alles parat zu haben, stellen wir Ihnen eine Vielzahl von Merkblättern, Broschüren und Patienteninformationsbögen zur Verfügung.

Mit Hilfe dieser können Sie bei Bedarf schnell nachschlagen, was es zu beachten gibt oder Ihren Patienten wichtige Informationen zum Nachlesen mitgeben und sich so absichern, dass Sie sie ausreichend aufgeklärt haben. Außerdem gibt es hilfreiche Vorlagen für Musterschreiben (z. B. an Kostenerstatter), die Sie ebenfalls gerne an Ihre Patienten weiterreichen dürfen.

Beliebt sind auch unsere kostenlosen Broschürenreihen „Praxiswissen kompakt – Abrechnung“ und „Praxiswissen kompakt – Betriebswirtschaft“. Diese bieten Ihnen übersichtlich und kompakt wertvolles Wissen zu speziellen Themen der Abrechnung und Betriebswirtschaft in Zahnarztpraxen.

Als ZA-Kunde finden Sie die Dokumente bequem auf ZA:DIREKT zum Download oder können sie bei Ihrem Kundenbetreuer anfragen.

 

Vertrauen Sie auf uns!

Schonen Sie Ihre Nerven für wichtigere Dinge und vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung unserer speziell geschulten GOZ-Abteilung! Solch ein breites Service-Spektrum in GOZ-Fragen werden Sie schnell nicht mehr missen wollen. Wir wissen, was Zahnärzten den Praxisalltag wirklich erleichtert, denn wir leben den Grundsatz „Von Zahnärzten für Zahnärzte“.

Interesse an weiteren Informationen zu unseren GOZ-Services? Dann melden Sie sich gerne bei uns!
 

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