Vorkehrungen zum Schutz Ihrer Mitarbeiter und Patienten vor Covid-19-II

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Inhalt

Im Moment können wir davon ausgehen, dass die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass einer Ihrer Mitarbeiter oder Patienten Covid-19-II-positiv ist. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind Menschen mit Symptomen wie Schnupfen, Husten usw. einfach nur erkältet. Dennoch spricht Vieles dafür, Ihre Vorsichtsmaßnahmen auszuweiten:
 

  • Lesen Sie zunächst die Bekanntmachungen der BZÄK sowie die Informationen Ihrer LZÄK und der KZBV.
  • Setzen Sie die darin empfohlenen Maßnahmen um (z. B. Aushang „STOPP“)
  • Erfragen Sie am Telefon bzw. an der Tür, ob und wann der Patient im Ausland war, damit Sie bei Bedarf erhöhte Schutzvorkehrungen treffen können.
  • Bitten Sie Begleitpersonen außerhalb der Praxis zu warten - Reduzieren Sie die Zahl der wartenden Patienten so weit, dass der Mindestabstand von ca. 1,5 m gewahrt werden kann, weitere wartende Personen sollten ebenfalls außerhalb der Praxis warten. Sobald ein Patient die Praxis verlässt, kann der Nächste eintreten.
  • Sorgen Sie dafür, dass Patienten bei Betreten der Praxis zunächst ihre Hände waschen und desinfizieren. Desinfizieren Sie zusätzlich alle Türklinken.
  • Stellen Sie einen Desinfektionsmittelspender zur Verfügung, der für die Patienten jederzeit zugänglich ist und behalten Sie Ihren Bestand im Blick.
  • Gestalten Sie ggf. den Empfangsbereich um, z. B. Entfernung von Wasserspendern etc.
  • Informieren Sie Ihr Praxispersonal stetig über aktuelle Entwicklungen und klären Sie auf (Vermeidung von unbewusstem Berühren der Schleimhäute, Unterlassung des Händegrußes, Verhalten bei möglichen Frühsymptomen etc.)
  • Machen Sie sich Gedanken darüber, unter welchen Voraussetzungen kann/soll ein positiv getesteter Patient behandelt werden? (räumliche und zeitliche Trennung o. ä.)
  • Zusätzlich sollten Sie sich frühzeitig Gedanken darüber machen, was zu tun ist, wenn ein/e Praxismitarbeiter/in positiv getestet wird und es zu einer Praxisschließung kommt.

 

Um im Falle einer Praxisschließung vorbereitet zu sein, sollten Sie sich im Vorfeld zu folgenden Dingen Gedanken machen:

  1. Wie werden die Mitarbeiter informiert? (z. B. Telefonkette/Emailverteiler)
  2. Wie werden die Patienten über die Terminverschiebungen/-absage informiert? (Aushang, Anruf, Mail, Anrufbeantworter, Bekanntmachung auf Homepage, bei Google etc.)
  3. Speziell Corona: wer informiert wie die Patienten, die in den letzten zwei Wochen die Praxis besucht haben?
  4. Welche Möglichkeiten der Rufweiterleitung sind vorhanden?
  5. Welche Möglichkeiten des Zugriffs auf die PVS bestehen aus einer möglichen Homeoffice-Tätigkeit der Mitarbeiter? (Teamviewer/VPN)
  6. Wird regelmäßig ein Daten-Backup erstellt? Wurde die Wiederherstellung getestet? Wird regelmäßig ein Backup mit nach Hause genommen?
  7. Macht es Sinn, für diesen Fall einen Laptop vorzubereiten, den ein/e Mitarbeiter/in dann mitnehmen kann?
  8. Gibt es eine Liste der anstehenden Aufgaben mit Zuteilung an bestimmte Mitarbeiter nebst Backup? (Patientenkommunikation, Post, Technik, verderbliche Güter…)
  9. Welche dieser Aufgaben können aus dem Homeoffice erledigt werden? Wer kann evtl. vor Ort eingesetzt werden?
  10. Wer versorgt Notfallpatienten? (Gibt es eine Liste möglicher Praxisvertretungen?)
  11. Welche Institutionen müssen informiert werden? (Kammer, KZV…)
  12. Welche Versicherung muss informiert werden?
  13. Besteht die Möglichkeit einer Entschädigung für den Praxisausfall?
  14. Wie bereite ich die Wiedereröffnung vor?
     

Auch wir in der ZA tragen unseren Teil dazu bei, dass die Ansteckungsgefahr reduziert wird und schränken unsere Reisetätigkeit gem. den aktuell geltenden Vorschriften ein. Selbstverständlich sind wir trotz aller Beschränkungen weiter für Sie da und stehen Ihnen über Telefon und Mail zur Verfügung.