SPOTLIGHT - Top-Bewertung gekauft?

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Zahnärztliche und ärztliche Qualitätssiegel in unterschiedlichen Medien bereiten je nach Standpunkt und Bewertung Freude oder Unbehagen.

Gegen ein Entgelt von 2000,- Euro erhalten Ärzte zum Beispiel im jährlich erscheinenden Magazin „Focus Gesundheit“ ein Siegel in der Rubrik „Focus Empfehlung“, das sie auch werbend nutzen können.

Das LG München sieht hierin eine Irreführung der Verbraucher: „Mit den Siegeln wird bei deren angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck erweckt, dass die betreffenden Ärzte, die als „TOP-Mediziner“ bezeichnet bzw. als „FOCUS-Empfehlung“ angepriesen werden, aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet wurden und dadurch eine Spitzenstellung unter den Ärzten gleicher Fachdisziplin einnehmen.“

Die ausgesprochenen Empfehlungen folgen jedoch nicht objektiven Kriterien, sondern beruhen nur auf subjektiven Einschätzungen wie z.B. Empfehlungen von Kollegen oder der Zufriedenheit von Patienten und sind somit wettbewerbswidrig.

Zum Zeitpunkt der Artikelerstellung ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

(Quelle: Pressemitteilung 06 des Landgerichts München I zu Az.: 4 HKO 14545/21)