SPOTLIGHT - GOÄ-Novelle

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In den vergangenen Jahren hat die Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit zahlreichen ärztlichen Fachverbänden und wissenschaftlichen Fachgesellschaften wesentliche Grundlagen für die fachliche und wirtschaftliche Weiterentwicklung der 1982 in Kraft getretenen und 1996 nur teilweise abgeänderten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erarbeitet und diese Ergebnisse mit dem Dachverband der privaten Krankenversicherung abgestimmt.  

In der Bundespressekonferenz am 25.02.2022 äußerte sich nun Prof. Dr. med. KarlLauterbach, seines Zeichens aktuell Bundesminister für Gesundheit, zur Novellierung der GOÄ.

Seinen Ausführungen zufolge besitze die GOÄ-Novellierung derzeit keine Priorität, ob sie überhaupt umgesetzt werde, sei derzeit unklar.

Das lässt für die aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums sicherlich nachrangige Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte nichts Gutes erwarten.