SPOTLIGHT - Sachverstand ist gefragt

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Einige gerichtliche Entscheidungen über zahnmedizinische Sachverhalte lösen bei Zahnärzten Kopfschütteln aus. Die Ursache kann darin bestehen, dass diese Entscheidungen zahnmedizinischen Sachverstand nicht erkennen lassen.

Wenngleich in Gerichtsverfahren die Möglichkeit zur Hinzuziehung eines zahnärztlichen Sachverständigen besteht, so wird in manchen Fällen doch darauf verzichtet.

Der Bundesgerichtshof (Az.: IV ZR 106/17 vom 9.01.2018) hat hierzu entschieden:

Ein Richter darf, wenn es um die Beantwortung einer Fachwissen voraussetzenden Frage geht, auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur dann verzichten, wenn der die erforderliche Sachkunde selbst besitzt. Das dürfte jedoch in der Regel nicht der Fall sein.

Sofern der Richter trotzdem auf Grundlage eigener Sachkunde entscheiden will oder er auf ein Gutachten verzichten will, weil er es auf Grundlage eigener Sachkunde für ungeeignet hält, muss er den Parteien zuvor einen entsprechenden Hinweis erteilen.