RECHTeinfach - Kein Implantat zu viel

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Gemäß Indikationsbeschreibung der Konsensuskonferenz Implantologie soll bei nicht behandlungsbedürftigen Nachbarzähnen jeder fehlende Zahn durch ein Implantat ersetzt werden. Das verbietet jedoch nicht, dass unter Einbeziehung des Patientenwillens auch bei behandlungsbedürftigen Nachbarzähnen ein Implantat gesetzt wird.

Die Konsensuskonferenz empfiehlt zwar, dass der Ersatz eines fehlenden zweiten Molaren durch ein Implantat kritisch zu hinterfragen sei und der Ersatz des dritten Molaren in der Regel nicht angezeigt sei. Bei Vollbezahnung des antagonistischen Quadranten, insbesondere bei einer bereits bestehenden Kaufunktionsstörung, ist der Ersatz sowohl des zweiten als auch des dritten Molaren mittels Implantaten angezeigt, auch um die Elongation der entgegenstehenden Zähne zu verhindern.

Diese beiden tenorierten Aussagen entstammen einem Urteil des AG Köln (Az.: 118 C 387/20, verkündet am 8.03.2023).