PAR-RICHTLINIEN-UPDATES DER ZA - Delegation

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Inhalt

Das heutige Thema ist Delegation. Was bedeutet das eigentlich? Delegation bedeutet, Verantwortung abzugeben an fähige, fortgebildete und verantwortungswillige Fachkräfte.

Was sagt das Zahnheilkundegesetz (§ 1 Abs. 5 und 6) grundsätzlich zu diesem Thema? Zunächst einmal: Das, was dort verankert ist, bleibt in der neuen PAR-Behandlungsstrecke unverändert. 

Delegierbar sind einige Tätigkeiten an qualifiziertes Prophylaxe-Personal, wie ZMP, DH etc. mit abgeschlossener Ausbildung. Dazu gehören u. a. für den Paro-Bereich:

  • Entfernung von harten und weichen Belägen supragingival und im klinisch erreichbaren subgingivalen Bereich
  • Erklärungen zur Ursache von Parodontitis
  • Hinweise auf gesunde Ernährung zum Erhalt der Zahngesundheit
  • Motivation und Remotivation zur Mundhygiene mit allen Umfeldleistungen wie Einfärben, Indice-Erstellung, Versiegelung kariesfreier Fissuren etc.


Nicht delegierbar sind die folgenden Bereiche des zahnärztlichen Handelns:

  • Patientenuntersuchung
  • Diagnose erstellen, Aufklärung, Therapieplanungen
  • Operative Eingriffe etc.

 
Was bedeutet „Verantwortlichkeit der Behandler“?

  • Anordnungen treffen
  • Weisungen erteilen
  • Überwachung, Aufsicht und Haftung
  • Förderung, Ausbildung, Motivation, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter

Mehr Infos gibt es im Delegationsrahmen der BZÄK. 

Viel Erfolg bei Ihrer Arbeit & bis zum nächsten Mal! 

ARTIKEL VON: Regina Granz