Kurzarbeit in der Zahnarztpraxis

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Die aktuelle Bedrohung durch das Corona-Virus ist eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft und so ziemlich alle Wirtschaftszweige. Auch Sie haben in der Praxis mit erschwerten Bedingungen zu kämpfen und eventuell sagen Ihnen viele Patienten Termine ab.

Grundsätzlich ist es ja auch richtig, zwischenmenschliche Kontakte auf ein Minimum zu beschränken und nur wirklich notwendige Termine wahrzunehmen. Das bringt aber leider auch finanzielle Einbußen mit sich und sie müssen eventuell Maßnahmen ergreifen, um Kosten einzusparen.

Eine mögliche Maßnahme ist, Kurzarbeit zu beantragen. Dabei wird die regelmäßige Arbeitszeit aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls vorübergehend verringert. Die so entstehenden finanziellen Einbußen für den Arbeitnehmer beim Arbeitsentgelt können dann durch das Kurzarbeitergeld aufgestockt werden, welches aus der Arbeitslosenversicherung entnommen wird. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme unterliegt aber gewissen Voraussetzungen und muss vorab bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.

Durch die aktuelle Corona-Krise hat der Gesetzgeber Erleichterungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen, welche rückwirkend zum 1. März 2020 gelten und auch auch rückwirkend gezahlt werden.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und der Beantragung von Kurzarbeit inklusive Links zum Download der Antragsformulare finden Sie auf der Sonderseite der Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld in Zeiten der Corona-Krise.

ZUR INFOSEITE DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT

Auch wenn dieser Schritt sicherlich kein schöner ist und Ihre Mitarbeiter bestimmt die letzten sind, an denen Sie „sparen“ möchten, so ist die Kurzarbeit ein durchaus sinnvolles Mittel. Keiner weiß, wie lange die aktuelle Situation anhalten wird und mit Hilfe der Kurzarbeit können Sie Ihre geschätzten Mitarbeiter im schlimmsten Fall eventuell sogar vor einer Kündigung bewahren.

Dass Sie gegebenenfalls zu solchen Maßnahmen greifen müssen, ist auch nichts, was Ihnen unangenehm sein müsste, denn es hat wirklich gar nichts mit der Leistung Ihrer Mitarbeiter oder Ihrer eigenen Leistung zu tun. Das Problem betrifft gerade sehr viele Unternehmen. Wir empfehlen Ihnen, offen mit Ihrem Team über die aktuelle Sitaution zu sprechen und Ihnen klarzumachen, dass Sie sie nicht als Mitarbeiter verlieren möchten und daher zu dieser Maßnahme gezwungen sind, um sie vor der Entlassung zu bewahren.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Kurzarbeit haben, können Sie sich von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr bei der Arbeitgeber-Hotline der Bundesagentur für Arbeit melden.

Die Nummer lautet: 0800 455 55 20

Wir wünschen Ihnen viel Durchhaltevermögen und Stärke für die nächste Zeit und geben unser Bestes, Sie so gut wir können dabei zu unterstützen – mit unseren Beratungs- und Factoring-Services, digitalen Lösungen und kontinuierlichen nützlichen Informationen, um Ihnen den Praxisalltag zu erleichtern! Gemeinsam schaffen wir das!