Full-Mouth-Disinfection (FMD) aktuell und wichtig

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Inhalt

Es ist feststellbar, dass es sich bei der stetigen Ausweitung des Analoggeschehens oft nicht um tatsächlich neu entwickelte zahnmedizinische Leistungen handelt, wie es bei der hier  thematisierten  FMD „Full-Mouth-Disinfection“ der Fall ist. Es geht viel zu oft um Berechnung von Bestandteilen/ Teilleistungen oder um ein Gemenge aus 

  • Analogberechnung aus rein formalen Gründen, 
  • um immer neue Formulierungsvarianten desselben Sachverhaltes und 
  • um Analogberechnung wegen deutlicher Unterbewertung von GOZ-Leistung.

Es ist Zeit, sich gedanklich damit zu befassen, ausufernde Analogieanwendung auf zutreffende Anwendung dieses Berechnungsverfahrens zurückzuführen. Nicht nachvollziehbar ist die Tatsache, dass angesichts weitgehender Nichterstattung der Analogberechnung nicht zusätzlich besser abgesicherte, klare Gebührenvereinbarungen nach § 2 Abs. 1, 2 GOZ abgeschlossen werden?  - Und nun zum Thema:

„Zahnmedizinische Full-Mouth-Disinfection – FMD“

Es handelt sich bei der „Full-Mouth-Disinfection“ (FMD) um ein Konzept zur möglichst weitgehenden Senkung oral-pathologischer Keime („Keimzahlsenkung“) zur Herstellung möglichst guter Heilungsvoraussetzungen im parodontal-therapeutischen Konzept der „ein-/ zweizeitigen“ Full-Mouth-Therapie (FMT - z.B. bei agressiver Parodontitis).
 

FMD hat zum Inhalt Plaquekontrolle mit CHX und Desinfektion des gesamten Mundraums. 

Es kann sich bei FMD auch um ein Reduzierungs-/Ausräumungskonzept multiresistenter Keime (MRS) handeln, dass bei untermauertem Verdacht auf Vorliegen insbesondere bei Angehörigen von Risikogruppen vor jeder Art von intraoralen Eingriffen indiziert sein kann.

„Full-Mouth-Disinfection“ ist eine selbständige Leistung, ist eine Abfolge von ähnlichen bzw. Wiederholung gleicher Leistungsschritte (Teilleistungen), also eine einheitliche „Analogleistung“ mit einer Analoggebühr (z.B. entsprechend 5180a). 

In Zeiten grippaler Infekte o. Ä. kann eine systematische intraorale Keimreduzierung für gewisse Zeit, ggf. in Verbindung mit einer PDT (photodynamische Therapie), das Risiko einer nötigen Behandlungsdurchführung für die daran Beteiligten senken.    

Gingiva-, Parodontaltaschen- und Schleimhäutesäuberung sowie Säuberung des Zungenrückens sind Standard-/ Kernleistungen einer FMD; weitere Leistungen kommen bei einer FMD fakultativ hinzu und sind i.d.R. selbstständige Begleit- oder Nebenleistungen (z.B. „Professionelle Zahnreinigung“ oder „Professionelle Prothesenreinigung“).  

 

Weitere Inhalte der FMD

„Full-Mouth-Disinfection“ (FMD) ist mehr als intraorale Desinfektion. FMD ist 

  • systematische Weichteile-Desinfektion (Schleimhautreinigung)
  • Bakterien- und wenigstens kurzzeitige Vireneindämmung bei unerkannten Trägern
  • arbeitet mit Spül-, Sprüh-, Wisch- und Bürst-/ Schabetechniken,
  • stellt aktive zahnärztliche (berufliche) Behandlungstätigkeit dar (i.S.v. § 1 Abs. 1 GOZ)
  • ist eine selbständige, fakultativ indizierte dokumentiert „anlassbezogene“ Leistung
  • ist keine Vergütung für „Umspülen lassen“ durch den Patient (= nichtberufliche Leistung)
  • ist eine präinterventionell/-chirurg. Leistung (Vorbereitung OP-Gebiet selber ist abgegolten)
  • erschöpft sich nicht in Betupfen des OP-Gebietes und/oder Umspülen/Gurgeln des Patienten
  • ist die Bezeichnung für das originale Verfahrensprotokoll nach Quirynen/Saxer
  • muss unterschieden werden von der sog. „Full-mouth-therapie“ (FMT) 

Abgrenzung „Full-Mouth-Disinfection“ (FMD) gegen „Full-Mouth-Therapy“ (FMT)

Full-Mouth-Therapie – FMT ist ein parodontal-therapeutisches Behandlungskonzept, stellt aber selber noch keine Behandlungsmaßnahme dar, sondern wird mit konkreten, aufeinander abgestimmten Leistungsinhalten der Parodontaltherapie in abgestimmter Reihenfolge erbracht. Der Parodontaltherapie „Full-Mouth-Therapie“ (ein-/zweizeitig) geht konzeptionell einer „Full-Mouth-Disinfection“ (FMD) voraus und wird in Schritten während und zum Abschluss der ein-/zweizeitigen Parodontaltherapie wiederholt.

„Full-Mouth-Disinfection“ (FMD) als originales Verfahrensprotokoll ist von Quirynen (Leuwen) und modifiziert von Saxer (Zürich) veröffentlicht worden; zahlreiche Varianten mit der Bezeichnung FMD entsprechen inhaltlich nicht dem Originalprotokoll.

So genannte „Kurz-FMD“ – im Kern eine „präinterventionelle/-chirurgische Spülleistung“ oder „Betupfen des OP-Gebietes“ – kann nicht mit derselben Leistungsbezeichnung wie das umfangreiche und Zeit beanspruchende Originalprotokoll (ca. 20-30 Minuten) bezeichnet werden (contra § 10 Abs. 4 GOZ – nicht verständlich/ gar nicht laienverständlich). „Full-Mouth-Disinfection (FMD)“ ist systematische, aufeinander abgestimmte, vom Zahnarzt (ggf. ZFA) durchgeführte aktive Schleimhautdesinfektion bzw. -dekontaminationsbehandlung. 

Bestätigt wurden die Vergütungsansprüche des Zahnarztes für eine „Full-Mouth-Disinfection (FMD)“ z.B. von folgenden Gerichten:

AG Euskirchen (05.11.2008, Az 13 C 6/08)

Es wurde eine Leistung „Full-Mouth-Desinfection“ als medizinisch notwendige und selbständige, nicht im Gebührenverzeichnis von GOZ und GOÄ enthaltene Leistung gemäß § 6 (2) im Vergleich mit einer anderen GOZ/GOÄ-Leistung berechnet (Analogie).

Der Sachverständige legte dem Gericht dar, dass die Leistung tatsächlich notwendig und indiziert war, dass es sich um eine erst nach Inkrafttreten der GOZ `88 wissenschaftlich bekannt gewordene, selbständige und eigenständige Leistung handele, die nicht im Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Abrechnung aufgeführt sei.

Das Gericht entschied: Insgesamt sind die gegen die analoge Berechnung … der Full-Mouth-Desinfection vorgebrachten Einwände unzutreffend.

OLG Köln (Beschluss 16.08.2010, Az. 5 U 25/10)

Es ist nach den überzeugend begründeten Feststellungen des Gerichtssachverständigen nicht zu beanstanden, dass in der umstrittenen Rechnung … durchgeführte Maßnahmen zu der sog. „Full-Mouth-Disinfection“ (FMD) in analoger Anwendung von GOZ 518 abgerechnet worden sind … . 

Zur Begründung hat der Gerichtssachverständige insbesondere ausgeführt, dass zu einer FMD umfangreiche und vielfältige Einzelmaßnahmen zum Zwecke der Reinigung und Desinfektion der Zähne, des Zahnfleisches, der Zunge und des gesamten sonstigen Mund- und Rachenraumes gehören (Beschluss ausführlich: Abrechnungslexikon ALEX www.alex-za.de).

 

Gehäufte Mundtrockenheit

Mundtrockenheit kann ein Krankheitssymptom darstellen, ist eher Nebenwirkung von Medikamenten und oft auch altersbedingt. Chronisch trockene Schleimhäute sind anfällig und weisen häufig festhaftende Keimbesiedlung auf, insbesondere in Nischen und Winkeln, wo die Nahrungsaufnahme weniger mechanischen Reinigungseffekt bewirkt.  

Für die Behandlung der Ursachen von Mundtrockenheit sind in aller Regel Ärzte zuständig, zur Milderung der Symptome und oralen Begleiterscheinungen können Zahnärzte beitragen. So könnte z. B. ein diesbezügliches spezielles Präventionsprogramm aussehen:

 

Beispiel für FMD-Einbettung in präventives Konzept  (Senioren)

  • Anamnese plus klinische und ggf. apparative Untersuchungen (Ä6, Ä5000)
  • (ergänzende) Beratung (Ä1), Mundhygienestatus (1000), Parodontalindex (4005)
  • ggf. Speicheltest (3712, 3714 und 3715 GOÄ)
  • ggf. Speichelstimulation/-verbesserung durch Medikamentation (z.B. Lutschtabletten)
  • ggf. direkte Speichelsubstitution bei entsprechend niedriger Speichelfließrate 
  • ggf. weitere labortechnische Untersuchungen (z.B. Bürstenabstrich)
  • Entschärfen aller Kanten und Grate, Aufpolieren der vorhandenen Füllungen (2130, 4030)
  • Übungen mit altersgerechten Bürstengriffen/ –formen, je nach Fertigkeiten (6190)
  • regelmäßige CHX-Gelanwendungen in Trägerschiene (1030, ggf. FMD als/oder UPT)
  • verkürzte Intervalle für Bissflügelaufnahmen (Ä5000)
  • verkürzte Intervalle für „Professionelle Zahnreinigung - PZR“ (1040)
  • plus zusätzliche Professionelle Prothesenreinigung – PPR (5250a, 5260a)
  • und ggf. antimykotische Lokalbehandlung etc.

 

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