Beschluss Nr. 39 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen

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Inhalt

Zur  Abgeltung  der  aufgrund  der  COVID-19-Pandemie  immer  noch  bestehenden  erhöhten  Aufwände  für  Schutzkleidung  etc.  kann  der  Zahnarzt  die  Geb.-Nr.  3010  GOZ  analog  zum  Einfachsatz  (=  6,19  Euro),  je  Sitzung,  zum  Ansatz  bringen.  Auf  der  Rechnung  ist  die  Geb.-Nr. mit  der  Erläuterung  „3010 analog erhöhter  Hygieneaufwand“  zu  versehen.  Dem  entsprechend  kann  ein  erhöhter  Hygieneaufwand  dann  jedoch  nicht  gleichzeitig  ein  Kriterium  bei  der  Faktorsteigerung  nach  §  5  Abs.  2  darstellen.

Dieser  Beschluss  tritt  am  1.  April  2021 in Kraft und gilt befristet bis zum 30. Juni 2021. Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen.

Quelle: https://www.bzaek.de/goz/informationen-zur-goz.html