SPOTLIGHT - Analogie & Co

Teilen:

Inhalt

SPOTLIGHT 07/2022 Analogie & Co

 

Wozu brauchen Sie eigentlich die Analogie, den Steigerungssatz und die Gebührenvereinbarung?

Ausschließlich diese drei gebührenrechtlichen Optionen gestatten es Ihnen, die Höhe Ihrer Vergütungen zu beeinflussen.

Der zur Deckung der laufenden Kosten einer zahnärztlichen Praxis (Einzelpraxis mit 2 Behandlungsstühlen, ohne Praxislabor und ohne angestellten Zahnarzt bzw. Zahnärztin) erforderliche rechnerische Verdienst beträgt pro Behandlungsminute 5,43€ (Quelle: Bundeszahnärztekammer Klartext 4/2021, Prognos AG).

Sie können sich Ihre Kosten jetzt schön rechnen, schätzen oder Sie in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater ermitteln. Sie werden dabei womöglich erfahren, dass sich die aktuelle Inflation auch in Ihrer zahnärztlichen Praxis manifestiert.

Ihren individuellen Minutenkostensatz sollten Sie bei der Behandlung nicht aus den Augen verlieren. Dann wird Ihnen vermutlich bewusstwerden, dass Sie Sie auf die oben genannten gebührenrechtlichen Instrumente nicht verzichten können, bzw. deren verordnungskonforme Anwendung ausweiten sollten.