Wir möchten Zahnärzten den Praxisalltag so einfach und effizient wie möglich gestalten. Aus diesem Grund bieten wir praktische digitale Lösungen, die den Abrechnungsprozess weiterdenken.
Um sich vor allem bei höheren Rechnungssummen abzusichern, können Sie vor der Behandlung Ihres Patienten eine Online-Ankaufanfrage stellen. Erhalten Sie eine positive Rückmeldung, garantieren wir den Ankauf für 180 Tage.
Die Online-Ankaufanfrage können Sie ganz einfach über den ZA:CLIENT auf unserer Online-Plattform ZA:LIVE stellen. Dank des ZA:riskmanagers erhalten Sie automatisiert eine schnelle Entscheidung über den Ankauf und somit mehr Planungssicherheit.
Mit einem Factoring-Vertrag mit der ZA haben Sie sich schon für eine große Arbeitserleichterung in Ihrer Praxis entschieden. Allerdings müssen die beglichenen Rechnungsbeträge noch aus den Offenen Posten in Ihrer Praxisverwaltungssoftware (PVS) ausgetragen werden. Das können Sie natürlich händisch machen – ist aber recht mühselig. Deshalb haben wir auch dafür eine praktische Lösung: ZA:fibudoc OPOS.
Welche Vorteile bringt Ihnen ZA:fibudoc OPOS?
All diese Vorteile erhalten Sie für schlanke 39 € zzgl. MwSt. im Monat. Die Software wird ganz unkompliziert in Ihrer Praxis installiert und Sie können direkt loslegen.
Sagen Sie Tschüss zu umständlicher manueller OPOS-Verwaltung! Unser Service-Team erreichen Sie montags bis freitags von 8–17 Uhr. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Telefon 0800 92 92 582
Infobroschüre ZA:fibudoc OPOS als PDF-Download
Ihre Praxis ist nicht ganz so fit in Sachen GOZ? Dann geht es Ihnen wie zahlreichen Ihrer Kollegen auch. Die korrekte Auslegung und Anwendung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) kann manchmal durchaus knifflig sein und einem den letzten Nerv rauben.
Umso besser, wenn man weiß, an wen man sich mit seinen Fragen wenden kann: an uns! Schonen Sie Ihre Nerven für wichtigere Dinge und vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung unserer speziell geschulten GOZ-Abteilung.
Auch bei schwierigen Fällen oder der Klärung von berechtigten Ansprüchen vor Gericht unterstützen wir Sie kompetent und zuverlässig. In Zweifelsfällen können unsere GOZ-Fachleute auf unser Online-Abrechnungslexikon ALEX unter der Leitung des anerkannten GOZ-Experten Dr. Peter H. G. Esser zurückgreifen, welches neben Kommentaren und Beurteilungen auch einschlägige Gerichtsurteile enthält.
Zu Therapieplänen
Jeden Tag schreiben Sie Therapie- und Kostenpläne für Privatbehandlungen mit und ohne GKV-Zuschuss. Aber immer wieder erheben die Kostenerstatter Einwände gegen die geplanten Leistungen und Gebühren. Es heißt, die Gebühren seien zu hoch oder zu Unrecht angesetzt.
In solch einem Fall entscheiden sich verunsicherte Patienten oftmals aus Furcht vor hohen eigenen Kosten gegen die Durchführung der Behandlung. Dies kann nicht nur medizinisch schädliche Folgen haben – für Sie ist es obendrein ärgerlich, wenn Ihnen in dem Fall Einnahmen verloren gehen.
Natürlich könnten Sie sich jetzt selbst hinsetzen und Erläuterungen verfassen. Bei medizinischen Fragen ist das auch unumgänglich, da nur der Zahnarzt selbst Aussagen dazu treffen kann und darf. Aber der weitaus größte Teil der Beanstandungen dreht sich um das Gebühren- und Erstattungsrecht.
Da kommen wir ins Spiel: Mit Hilfe unserer jahrelangen GOZ-Expertise verteidigen wir für Sie die angefochtenen Positionen gegenüber der Beihilfestelle oder Krankenversicherung, indem wir Argumente liefern und Missverständnisse aufklären. So steigern wir die Chancen auf eine Bewilligung enorm.
Verschwenden Sie also nicht Ihre kostbare Zeit für solch zeitraubenden Papierkram und lassen Sie uns eine gebührenrechtliche Stellungnahme für Sie schreiben.
Welche Vorteile bietet Ihnen die GOZ-Stellungnahme durch die ZA?
Für die Erstellung einer GOZ-Stellungnahme zu Therapieplänen berechnen wir Ihnen einen Festpreis von 49,90 € exkl. MwSt., unabhängig von Rechnungshöhe und zeitlichem Aufwand. Das bedeutet für Sie: absolute Planungssicherheit!
Hinweis: Die GOZ-Stellungnahme zu bereits erstellten Rechnungen ist im Factoring-Vertrag inkludiert. Für die GOZ-Stellungnahme zu Therapieplänen vor Rechnungsstellung, zur Abklärung mit den Kostenerstattern, fallen je Stellungnahme Kosten von 49,90 € exkl. MwSt. an.
Um sich vor allem bei höheren Rechnungssummen abzusichern, können Sie vor der Behandlung Ihres Patienten eine Online-Ankaufanfrage stellen. Erhalten Sie eine positive Rückmeldung, garantieren wir den Ankauf für 180 Tage.
Die Online-Ankaufanfrage können Sie ganz einfach über den ZA:CLIENT auf unserer Online-Plattform ZA:LIVE stellen. Dank des ZA:riskmanagers erhalten Sie automatisiert eine schnelle Entscheidung über den Ankauf und somit mehr Planungssicherheit.
Mit einem Factoring-Vertrag mit der ZA haben Sie sich schon für eine große Arbeitserleichterung in Ihrer Praxis entschieden. Allerdings müssen die beglichenen Rechnungsbeträge noch aus den Offenen Posten in Ihrer Praxisverwaltungssoftware (PVS) ausgetragen werden. Das können Sie natürlich händisch machen – ist aber recht mühselig. Deshalb haben wir auch dafür eine praktische Lösung: ZA:fibudoc OPOS.
Welche Vorteile bringt Ihnen ZA:fibudoc OPOS?
All diese Vorteile erhalten Sie für schlanke 39 € zzgl. MwSt. im Monat. Die Software wird ganz unkompliziert in Ihrer Praxis installiert und Sie können direkt loslegen.
Sagen Sie Tschüss zu umständlicher manueller OPOS-Verwaltung! Unser Service-Team erreichen Sie montags bis freitags von 8–17 Uhr. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Telefon 0800 92 92 582
ZA:fibudoc OPOS ist das ideale Bindeglied zwischen Ihrer PVS und ZA:LIVE, der Online-Abrechnungsplattform der ZA. DIE ZA erstellt nach Übertragung Ihrer Rechnungsunterlagen eine Abrechnungsdatei auf ZA:LIVE und weist den offenen Betrag zur Überweisung an. Die Software ruft die Daten automatisch von ZA:LIVE ab, gleicht sie mit den Offenen Posten in Ihrer PVS ab und trägt die entsprechenden Posten dann aus.