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Top-Bewertung gekauft?

Wie aussagekräftig sind Arzt- und Zahnarztsiegel? Ein Urteil des LG München stellt bekannte Empfehlungsformate infrage.

22. Kas 2023


Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnärztliche und ärztliche Qualitätssiegel in unterschiedlichen Medien bereiten je nach Standpunkt und Bewertung Freude oder Unbehagen vor.

Gegen ein Entgelt von 2.000,- Euro erhalten Ärzte zum Beispiel im jährlich erscheinenden Magazin „Focus Gesundheit“ ein Siegel in der Rubrik „Focus Empfehlung“, das sie auch werbend nutzen können.

Das LG München sieht hierin eine Irreführung der Verbraucher: „Mit den Siegeln wird bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck erweckt, dass die betreffenden Ärzte, die als „TOP-Mediziner“ bezeichnet bzw. als „FOCUS-Empfehlung“ angepriesen werden, aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet wurden und dadurch eine Spitzenstellung unter den Ärzten gleicher Fachdisziplin einnehmen.“

Die ausgesprochenen Empfehlungen folgen jedoch nicht objektiven Kriterien, sondern basieren nur auf subjektiven Einschätzungen wie z. B. Empfehlungen von Kollegen oder der Zufriedenheit von Patienten und sind somit wettbewerbswidrig.
 

Zum Zeitpunkt der Artikelerstellung ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
(Quelle: Pressemitteilung 06 des Landgerichts München I zu Az.: 4 HKO 14545/21)

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Experte für zahnärztliches Gebührenrecht & Abrechnung

Über den Autor
Dr. med. dent. Striebe zählt zu den erfahrenen Experten im Bereich des zahnärztlichen Gebührenrechts. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Anwendung, Auslegung und Weiterentwicklung der GOZ. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge vermittelt er komplexe Inhalte verständlich und praxisnah – mit dem Ziel, Zahnärzten konkrete Orientierung und Sicherheit im Praxisalltag zu geben.

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