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Restvitalität

Restvitalität trotz Vitalexstirpation? Ein Urteil bestätigt: Anatomische Besonderheiten können dies auch bei fachgerechter Behandlung verursachen.

10. Tem 2024


Dr. med. dent. Michael Striebe

Auch nach Vornahme einer Vitalexstirpation kann sich bei weiterführender Instrumentierung eines Wurzelkanals in einer Folgesitzung noch eine Restvitalität durch verbliebenes Nervengewebe zeigen. Ursache hierfür sind häufig anatomische Besonderheiten (z.B. Verästelungen des Hauptwurzelkanals oder röntgenologisch nicht dargestellte akzessorische Nebenkanäle).

Zumindest nach einer akuten Schmerzbehandlung ist die noch bestehende Vitalität verbliebenen Nervengewebes nicht ungewöhnlich und nicht fehlerhaft, sie kann auch bei einer Behandlung gemäß allgemein anerkanntem fachlichem Standard auftreten. Ein derartiger Behandlungsverlauf löst keinen Anspruch auf Schmerzensgeld aus (AG Rheine Az.: 4 C 144/22 vom 29.06.2023).

Die vollständige, endgültige Aufbereitung erfolgt bei dieser Fallkonstellation erst durch eine Behandlung in einer sich anschließenden, geplanten Sitzung.

 

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Experte für zahnärztliches Gebührenrecht & Abrechnung

Über den Autor
Dr. med. dent. Striebe zählt zu den erfahrenen Experten im Bereich des zahnärztlichen Gebührenrechts. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Anwendung, Auslegung und Weiterentwicklung der GOZ. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge vermittelt er komplexe Inhalte verständlich und praxisnah – mit dem Ziel, Zahnärzten konkrete Orientierung und Sicherheit im Praxisalltag zu geben.

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