Zur Suche springen Zum Hauptmenü-Button springen Zum Hauptinhalt springen

GOÄ-Entwurf (5): Mehr Vergütung?

Mehr Vergütung durch neue GOÄ? Bei genauerem Hinsehen bleiben aber nur rund 7 % echte Steigerung – warum, lest ihr hier.

23. Eyl 2025


Dr. med. dent. Michael Striebe

Die Bundesärztekammer prognostiziert nach Inkrafttreten des GOÄ-Entwurfs eine Vergütungssteigerung von 13,2 Prozent in den ersten drei Jahren. Wäre diese Volumensteigerung ausschließlich auf den Entwurf zurückzuführen, so müsste sich dieser Anstieg bereits im ersten Jahr zeigen.

Des Rätsels Lösung: Auch in den zurückliegenden Jahren stieg das Honorarvolumen der ärztlichen Behandlung jährlich um etwa 2 Prozent. Dieser Effekt entsteht allerdings nicht durch eine Anhebung der Einzelleistungsvergütungen, sondern durch ärztliche Mehrarbeit und die Inanspruchnahme höher dotierter Leistungen durch geändertes Anspruchsverhalten der Patienten.

Somit resultiert aus dem Entwurf lediglich eine „echte“ Vergütungsanhebung von etwa 7 Prozent. Nach ungefähr 30-jährigem Stillstand der Einzelleistungsdotierung darf das wohl vorsichtig als „unbefriedigend“ bezeichnet werden.

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Experte für zahnärztliches Gebührenrecht & Abrechnung

Über den Autor
Dr. med. dent. Striebe zählt zu den erfahrenen Experten im Bereich des zahnärztlichen Gebührenrechts. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Anwendung, Auslegung und Weiterentwicklung der GOZ. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge vermittelt er komplexe Inhalte verständlich und praxisnah – mit dem Ziel, Zahnärzten konkrete Orientierung und Sicherheit im Praxisalltag zu geben.

zur Vita