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Betreiben Sie auch ein Zahnarztzentrum?

„Zentrum“ auch ohne große Praxis? Ein aktuelles Urteil könnte die Außendarstellung vieler Arzt- und Zahnarztpraxen verändern.

28. Kas 2023


Dr. med. dent. Michael Striebe

Das OLG Frankfurt am Main hat vor Kurzem entschieden, dass eine Arztpraxis keine Mindestanzahl an Ärzten verlangt, um sich in der Öffentlichkeit als „Zentrum“ bezeichnen zu dürfen.

Nach § 95 des Fünften Sozialgesetzbuches ist ein „ Medizinisches Versorgungszentrum “ (MVZ) keiner bestimmten Größe erforderlich, auch ist eine fachübergreifende Kooperation nicht mehr erforderlich. Der einzige Unterschied zu einer Berufsausübungsgemeinschaft bestehe darin, dass nicht der einzelne Arzt, sondern das MVZ als Einrichtung zugelassen werde.

Damit besteht für eine Praxis mit zwei Ärzten die Möglichkeit, sich als MVZ zuzulassen und als MVZ am Markt aufzutreten.

Man darf gespannt sein, wie viele ehepartnerlich betriebene Zahnarztpraxen nun zu „Zahnarztzentren“ mutieren.

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Experte für zahnärztliches Gebührenrecht & Abrechnung

Über den Autor
Dr. med. dent. Striebe zählt zu den erfahrenen Experten im Bereich des zahnärztlichen Gebührenrechts. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Anwendung, Auslegung und Weiterentwicklung der GOZ. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge vermittelt er komplexe Inhalte verständlich und praxisnah – mit dem Ziel, Zahnärzten konkrete Orientierung und Sicherheit im Praxisalltag zu geben.

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