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Ausfallhonorar

Kurzfristig abgesagte Termine verursachen erhebliche wirtschaftliche Schäden für Praxen. Was sind Voraussetzungen für Ausfallhonorare?

30. Oca 2025


Dr. med. dent. Michael Striebe

Besondere Probleme verursachen Patienten, die vereinbarte Termine nicht einhalten oder erst unmittelbar vor dem Termin absagen.

Erst in der jüngeren Vergangenheit hat die Ärzteschaft dieses Thema in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.

Die Kosten der Praxis laufen während des nicht eingehaltenen Termins ohne entsprechende Einnahmen weiter, andere Patienten, auch solche, die gerne an diesem Termin behandelt worden wären, sind in der Kürze häufig nicht verfügbar. Es stellt sich die Frage, wie zumindest der entstandene Einnahmeausfall kompensiert werden kann.

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Experte für zahnärztliches Gebührenrecht & Abrechnung

Über den Autor
Dr. med. dent. Striebe zählt zu den erfahrenen Experten im Bereich des zahnärztlichen Gebührenrechts. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Anwendung, Auslegung und Weiterentwicklung der GOZ. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge vermittelt er komplexe Inhalte verständlich und praxisnah – mit dem Ziel, Zahnärzten konkrete Orientierung und Sicherheit im Praxisalltag zu geben.

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