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Notwendigkeit von Implantaten

Wann ist ein Implantat medizinisch notwendig? GKV und PKV beantworten diese Frage teils mit erstaunlich unterschiedlichen Maßstäben.

28. Kas 2023


Dr. med. dent. Michael Striebe

Die Notwendigkeit zahnmedizinischer Leistungen im Sinne der Erstattungsfähigkeit bei der Behandlung gesetzlicher und privater Krankenversicherung kann sich massiv unterscheiden.

Ein deutliches Beispiel liefert das Bundessozialgericht (Az.: B 1 KR 5/21 BH vom 09.05.2022) . In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Implantate mit ganz wenigen Ausnahmen von der Leistungspflicht ausgenommen. Das hat auch dann zu gelten, wenn die Implantate alternativlos zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit notwendig sind, allerdings nur diesem Zweck dienen, ohne in eine gesamt(human-)medizinische Behandlung eingebettet zu sein.

Eine Kieferatrophie begründete danach gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf die Versorgung mit einem Zahnimplantat.

Bei der Entscheidung über die Leistungspflicht eines privaten Krankenversicherungsunternehmens entschied ein anderes Gericht unter Bezugnahme auf die Stellungnahme der Konsensuskonferenz Implantologie, dass z. B. der Ersatz 23 fehlender Zähne mit 19 Implantaten eine zahnmedizinisch notwendige Maßnahme und somit erstattungspflichtig sei.

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Experte für zahnärztliches Gebührenrecht & Abrechnung

Über den Autor
Dr. med. dent. Striebe zählt zu den erfahrenen Experten im Bereich des zahnärztlichen Gebührenrechts. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Anwendung, Auslegung und Weiterentwicklung der GOZ. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge vermittelt er komplexe Inhalte verständlich und praxisnah – mit dem Ziel, Zahnärzten konkrete Orientierung und Sicherheit im Praxisalltag zu geben.

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