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Aufklärungszeitpunkt

Wie viel Bedenkzeit braucht eine wirksame Einwilligung? Der BGH stellt klar: Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.

18. Eki 2023


Dr. med. dent. Michael Striebe

Eine zahnärztliche Praxis machte auf ihrer Homepage in Bezug auf eine Aligner-Therapie folgendes Angebot:

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Die therapeutische Aufklärung vor einem Eingriff ist eine ärztliche/zahnärztliche Selbstverständlichkeit. Dabei stellt sich die Frage, wie viel Zeit zwischen Aufklärung und Einwilligung in die betreffende Behandlung verstreichen muss, um dem Patienten ausreichend Gelegenheit zu bieten, eine seinen Bedürfnissen entsprechende Entscheidung zu treffen und damit rechtswirksam in die Behandlung einwilligen zu können.

Der Bundesgerichtshof (BGH Az.: VI 375/21 vom 20.12.2022) kann in diesem Zusammenhang keine allgemeine Frist bestimmter Umfänge erkennen, deren Nichteinhaltung zur Unwirksamkeit der Einwilligung führen würde: „Zu welchem ​​konkreten Zeitpunkt ein Patient nach ordnungsgemäßer – insbesondere rechtzeitiger – Aufklärung seine Entscheidung über die Aufklärung oder Versagung seiner Einwilligung trifft, ist seine Sache. 

Sieht er sich bereits nach dem Aufklärungsgespräch zu einer wohlüberlegten Entscheidung in der Lage, ist es sein gutes Recht, die Einwilligung sofort zu erteilen. Wünscht er dagegen noch eine Bedenkzeit, so kann von ihm grundsätzlich erwartet werden, dass er dies gegenüber dem Arzt zum Ausdruck bringt und von der Aufklärung einer – etwa im Anschluss an das Gespräch erbetenen – Einwilligung zunächst absieht.“

Der Patient muss zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich über volle Erkenntnis- und Entscheidungsfähigkeit verfügen. Die Gesamtumstände und das Verhalten des Patienten sind dabei zu berücksichtigen.

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Experte für zahnärztliches Gebührenrecht & Abrechnung

Über den Autor
Dr. med. dent. Striebe zählt zu den erfahrenen Experten im Bereich des zahnärztlichen Gebührenrechts. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Anwendung, Auslegung und Weiterentwicklung der GOZ. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge vermittelt er komplexe Inhalte verständlich und praxisnah – mit dem Ziel, Zahnärzten konkrete Orientierung und Sicherheit im Praxisalltag zu geben.

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