SPOTLIGHT 06/22 - Tierärztegebührenordnung (GOT)
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist seit 1996 unverändert, die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist, abgesehen von einigen Änderungen im Jahr 2012, seit 1988 in Kraft. Neue Gebührenordnungen oder Überarbeitungen sind nicht in Sicht.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, wie die Bundesregierung die Notwendigkeit einer neuen Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOZ) begründet und wie umfangreich sich die neue von der alten Gebührenordnung unterscheidet (Bundesratsdrucksache 247/22 vom 25.05.2022):
„Die letzte umfassende Novellierung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist unter Anpassung an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand im Jahr 1999 erfolgt. Seitdem hat sich die Notwendigkeit ergeben, die GOT erneut an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand sowie an die wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen.“
„Die Anpassung umfasst die vollständige Überarbeitung der GOT einschließlich der Neustrukturierung der tierärztlichen Leistungen (Anlage zur GOT) und Neubestimmung der einfachen Gebührensätze.“
Wenn Sie jetzt glauben, die Bereitschaft des Verordnungsgebers zur Erhöhung der tierärztlichen Vergütungen beruhe darauf, dass der Verordnungsgeber nur in geringem Umfang an den finanziellen Auswirkungen beteiligt sein wird, teilen Sie die Einschätzung des Verfassers.