SPOTLIGHT – GOÄ-Entwurf (4)

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Inhalt

Der Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Ärzte von Bundesärztekammer und Privater Krankenversicherung liegt vor. In loser Folge werden im SPOTLIGHT einzelne Aspekte des Entwurfs kommentiert.

 

Als Voraussetzung der Berechnung einer Leistung im Wege der Analogie implementiert der GOÄ-Entwurf in § 6 eine „Stichtagsregelung“, die bei Novellierung der GOZ im Jahr 2012 aufgrund erwiesener Untauglichkeit abgeschafft wurde.

 

Auch die Regelung im GOÄ-Entwurf wird sich voraussichtlich als ungeeignet erweisen, denn wann wurde eine Leistung „erstmals im Geltungsbereich der GOÄ angewandt“? Wurde ggf. eine Leistung auch nur experimentell in einer spezialisierten Fachklinik vor dem Stichtag (01.01.2018) angewandt, wäre eine analoge Berechnung unter Umständen nicht möglich.

 

Damit aber wird die Teilhabe der Patienten am medizinischen Fortschritt maßgeblich behindert.