SPOTLIGHT – GOÄ-Entwurf (3)

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Inhalt

Der Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Ärzte von Bundesärztekammer und Privater Krankenversicherung liegt vor. In loser Folge werden im SPOTLIGHT einzelne Aspekte des Entwurfs kommentiert.

 

§ 2 des GOÄ-Entwurfs schafft den bisherigen Gebührenrahmen ab.  An dessen Stelle tritt eine „Festpreisliste“, die eine angemessene Berücksichtigung von intra operationem auftretendem Zeitaufwand, besonderen Schwierigkeiten und sonstigen Umständen nicht mehr zulässt.

 

Möglich ist ein Abweichen von diesen „Festpreisen“ nur noch durch vorherige schriftliche Vereinbarung, die zudem noch zu begründen ist.

 

Die Bestimmung widerspricht somit ohne erkennbare Notwendigkeit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Az.: BvR 1437/02 vom 25.10.2004), derzufolge eine abweichende Vereinbarung „dem Gesetzeswortlaut nach materiell an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft“ ist.