Historisch betrachtet stellte die Devitalisation des schmerzreaktiven Nervengewebes mit einem formaldehydhaltigen Präparat das Standardprocedere bei entzündlich irreversibel veränderter Zahnpulpa dar.
Von einer regelhaften Anwendung eines solchen Medikaments wird in der zahnmedizinischen Fachliteratur mittlerweile auf Grund möglicher Nebenwirkungen abgeraten.
Das schließt jedoch nicht aus, dass in bestimmten Ausnahmesituationen (Beseitigung starker Schmerzen, starke Blutungen aus dem Nervkanal, etc.) dennoch eine Indikation für derartige Präparate vorliegen kann.
Deren Anwendung erfordert jedoch eine sorgfältige zahnärztliche Risiko-Nutzen-Abwägung und es bedarf einer dokumentationspflichtigen Begründung für das gewählte Vorgehen.
(vgl. u.a. OLG Jena Az.: 7 U 1170/22 vom 30.08.2022)