Besondere Probleme verursachen Patienten, die vereinbarte Termine nicht einhalten oder erst unmittelbar vor dem Termin absagen.
Erst in der jüngeren Vergangenheit hat die Ärzteschaft dieses Thema in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.
Die Kosten der Praxis laufen während des nicht eingehaltenen Termins ohne entsprechende Einnahmen weiter, andere Patienten, auch solche, die gerne an diesem Termin behandelt worden wären, sind in der Kürze häufig nicht verfügbar. Es stellt sich die Frage, wie zumindest der entstandene Einnahmeausfall kompensiert werden kann.
In einem zweiteiligen SPOTLIGHT-Artikel haben wir bereits ausführlich darüber informiert, was bei der Vereinbarung und Berechnung eines Ausfallhonorars Beachtung finden sollte:
- SPOTLIGHT-Artikel vom 16. April 2021: „No show“ – das Ausfallhonorar - Teil 1
- SPOTLIGHT-Artikel vom 25. Mai 2021: „No show“ – das Ausfallhonorar - Teil 2