Der Bundestag hat das Gesundheitsversorgungsverstärkungsgesetz (GVSG; Bundestagsdrucksache 2014771 vom 29.01.2025) beschlossen:
Als eine Folge dieses Gesetzes werden bei gesetzlich Krankenversicherten zukünftig alle Leistungen der hausärztlichen Versorgung vollständig und ohne Kürzungen vergütet (Entbudgetierung). Das gilt unabhängig davon, ob bei bereits von der Praxis betreuten Patienten mehr Leistungen als bisher erbracht werden oder Leistungen durch neu in die Praxis aufgenommene Leistungen in Anspruch genommen werden.
Eine solche Regelung existierte zuvor nur für die Leistungen von Kinder- und Jugendärzten.