RECHTeinfach – Reden ist doch Gold

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Insbesondere im Vorfeld von chirurgischen Maßnahmen hat es sich etabliert, auf den geplanten Eingriff ausgerichtete Aufklärungsbögen zu verwenden. Deren Einsatz ist durchaus sinnvoll, erleichtern sie es doch dem Arzt, eine vollumfängliche Aufklärung vorzunehmen und versetzen den Patienten in die Lage, die Aufklärung noch einmal „in Ruhe“ zu überdenken und gegebenenfalls Nachfragen zu stellen.

Der Bundesgerichtshof (BGH Az.: VI ZR 188/23 vom 5.11.2024) hat nunmehr allerdings entschieden, dass derartige Formulare nicht geeignet sind, eine adäquate mündliche Aufklärung zu ersetzen.

Insbesondere über aufklärungspflichtige Risiken muss mündlich aufgeklärt werden, um wirksam zu sein.

Somit können Aufklärungsbögen zwar ergänzend Verwendung finden, die wesentlichen Aufklärungsinhalte müssen jedoch (auch) gesprächsweise vermittelt werden. Dadurch soll der Arzt in die Lage versetzt werden, Verständnisdefizite zu erkennen und zu beheben, um dem Patienten eine sachgerechte und wirksame Einwilligung in den Eingriff zu ermöglichen.