RECHT einfach - Abtretung der Vergütungsforderung

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Ohne Zustimmung des Zahlungspflichtigen zur Abtretung der Vergütungsforderung an eine Abrechnungsgesellschaft wird die Forderung nicht fällig. Die nicht autorisierte Weitergabe von Behandlungsdaten zur Abrechnung stellt bereits eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht dar (AG Burgwedel Az. 7 C 376/17 vom 12.03.2018).