SPOTLIGHT - Parodontitistherapie doch ohne Budgetierung?

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SPOTLIGHT 09.1/2022 Parodontitistherapie doch ohne Budgetierung? 

Die neu in den Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) aufgenommenen Leistungen der Parodontitistherapie verursachen nachvollziehbar eine Leistungsausweitung der gesetzlichen Krankenversicherung in diesem Leistungsbereich.

 

Nachdem somit gesetzlich Krankenversicherten Zugang zu einer modernen Parodontitisbehandlung gewährt werden soll, möchte die Bundesregierung mit dem Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) bei ansonsten unverändertem Leistungsgeschehen die finanziellen Folgen den Zahnärzten aufbürden und/oder die neuen Behandlungsmöglichkeiten beschränken.

 

Der Bundesrat hat dieses Vorhaben in einer Stellungnahme (Bundesratsdrucksache 366/22, S. 4/5, vom 16.09.2022) verurteilt:

 

„Die G-BA Richtlinie zur neuen Parodontitistherapie (PAR-Richtlinie) ist erst zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Die zahnärztliche Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis (PAR) ist medizinisch erforderlich, um Zahnverlust zu vermeiden. Parodontitis steht insbesondere im Zusammenhang mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes. Auch stellt sie ein Risiko für Schwangere dar. Die PAR-Therapie dient der Prävention und unterliegt in jedem Einzelfall der vorherigen Genehmigung der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten. Die neue PAR-Versorgung befindet sich noch in der Einführungsphase.

Die neuen PAR-Leistungen werden daher nach einer Anlaufphase in 2022 schwerpunktmäßig erst in den Jahren 2023 und 2024 anfallen. Die im Gesetzentwurf des GKV-FinStG vorgesehenen Budgetierungsregelungen würden dazu führen, dass aus den gedeckelten Gesamtvergütungen zusätzlich auch die neu in die vertragszahnärztliche Versorgung aufgenommenen PAR-Leistungen finanziert werden müssen. Die Kappung der notwendigen Finanzmittel führten zu einer unsachgemäßen Reduzierung der neuen PAR-Versorgungsstrecke und damit zu einer Rationierung des Leistungsangebots. Dies gilt es durch die Bevorzugung der PAR-Leistungen zu verhindern.“

 

Welchen Ausgang das Gesetzgebungsverfahren nehmen wird, lässt sich aktuell noch nicht abschätzen. Wir werden berichten.