PAR-RICHTLINIEN-UPDATES DER ZA - Entscheidungswechsel bei Aufnahme des PSI

Teilen:

Inhalt

Die neue PAR-Behandlungsstrecke ist nun schon eine kleine Weile in unserem Praxisalltag angekommen. Viele Fragen sind noch offen oder befinden sich in der Abklärung. Hilfreich ist hier die neue Internetseite der DG Paro.

Unser heutiges Thema ist der PSI (Bema Nr. 04). Welche Bedeutung wird diesem Parodontalen-Screenings-Index innerhalb der PAR-Therapiestrecke eingeräumt und ist er eine Eingangsvoraussetzung für die Durchführung der systematischen Parodontal-Therapie?

Die kurze Antwort lautet: Nein!

Ab dem 01.07.2021 ist der PSI an eine schriftliche Mitteilung über das Untersuchungsergebnis und den sich daraus ggf. ergebenden Behandlungsbedarf und an Aushändigung an den Patienten gebunden. Die Dokumentation erfolgt auf dem Vordruck 11 der Anlage 14a zum BMV-Z.

Der PSI ist ein allgemeines Screenings-Tool – eine verpflichtende Information an den Patienten - und diesem auszuhändigen (bei Minderjährigen dem Versicherten). Sollten Patienten die Annahme verweigern, ist dies zu dokumentieren. Es gelten nach wie vor die bekannten Abrechnungsbestimmungen für den PSI: 1 x in 2 Jahren (nach Ablauf von 7 Leerquartalen).

CAVE:

  • Während einer systematischen Parodontitis Behandlung ist er nicht abrechnungsfähig!
  • Während der UPT-Phase ebenfalls nicht! Hier läuft die spezielle „Beurkundung“ über die BEMA-Positionen BEV, UPT d und UPT g.


Viel Erfolg bei Ihrer Arbeit!

ARTIKEL VON: Regina Granz