RECHT einfach - Mehr als zwei Registrate

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Re 58/21 Mehr als zwei Registrate

Die Geb.-Nr. 8010 GOZ Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registrat ist je Sitzung höchstens zweimal berechnungsfähig. In der Kommentarliteratur wird hierzu die Auffassung vertreten, dass mehr als zwei Registrate in einer Sitzung einen erhöhten Steigerungssatz rechtfertigen können.

Dieser Beurteilung folgte auch das Verwaltungsgericht Sigmaringen (Az.: 3 K5001/18 vom 14.07.2020) und akzeptierte die Begründung „Überdurchschnittlicher Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand wegen mehr als zwei Registraten in einer Sitzung“.                                   

In einem diese Entscheidung aufhebenden Berufungsverfahren gelangte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Az.: 2 S 4105/20 vom 7.05.2021) zu einem anderen Urteil: Die Anzahl der berechnungsfähigen Registrate sei in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Die Berücksichtigung weiterer Registrate in Anwendung des Steigerungssatzes stelle somit eine Umgehung der gebührenrechtlichen Vorgabe dar.

Der tatsächlich höhere Aufwand bei mehr als zwei Registraten in einer Sitzung sollte auch für Richter an einem Verwaltungsgerichtshof nachvollziehbar sein.

Die Frage, wie in einer auf dem Prinzip der Einzelleistung beruhenden Gebührenordnung in Anbetracht dieser restriktiven, nur auf subjektiver Auslegung basierenden Rechtsprechung die Erzielung einer adäquaten Vergütung möglich sein soll, beantwortet das Gericht nicht.