SPOTLIGHT – Inflation

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In allen Bereichen des täglichen Lebens sind Preissteigerungen deutlich spürbar. Diese fallen allerdings durchaus unterschiedlich aus.

Das „Statistische Jahrbuch 2022/2023“ der Bundeszahnärztekammer weist als Preisanstieg aller in Deutschland produzierten Güter für das Jahr 2022 durchschnittlich 9,5 Prozent aus. Davon sind selbstverständlich Zahnärztinnen und Zahnärzte im selben Maß betroffen.

Im Unterschied hierzu verzeichneten zahnärztliche Leistungen nur einen Anstieg um 1,9 Prozent. Das bedeutet, große Anteile des Preisanstiegs bei Löhnen, Materialien, Mieten und sonstigen Praxiskosten trägt zum Vorteil der Patienten die deutsche Zahnärzteschaft.

Auf Dauer ist das betriebswirtschaftlich in der zahnärztlichen Praxis nicht möglich. Aktives Handeln, zum Beispiel durch Vereinbarungen gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ insbesondere im Bereich der privatzahnärztlichen Behandlung, ist zwingend erforderlich.