SPOTLIGHT - Geb.-Nrn. 1000 GOZ und 1010 GOZ

Teilen:

Inhalt

Im Abschnitt B. Prophylaktische Leistungen finden sich die delegierbaren Leistungen mit den Geb.-Nrn. 1000 GOZErstellung eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und parodontale Erkrankungen, Dauer mindestens 25 Minuten und 1010 GOZKontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisung, Dauer mindestens 15 Minuten.

Gemäß den nachgelagerten, identischen Abrechnungsbestimmungen umfassen beide Leistungen jeweils die Erhebung von Mundhygiene-Indizes, das Anfärben der Zähne, die praktische Unterweisung mit individuellen Übungen und die Motivierung des Patienten. Dennoch handelt es sich um selbstständige Leistungen, die nebeneinander berechnungsfähig sind.

Die Berechnung in einer Sitzung setzt dabei voraus, dass die Erbringung der Leistungen der Geb.-Nr. 1000 GOZ und der Geb.-Nr. 1010 GOZ zeitlich getrennt erfolgt und die Sitzung zwischen den Leistungen quasi unterbrochen wird, um dem Patienten Zeit und Gelegenheit zu geben , das Erlernte zu üben.