SPOTLIGHT 12/2021 Covid-19-Hygiene-Pauschale
Bekanntermaßen wurde die Covid-19-Hygiene-Pauschale bis zum 31.03.2022 verlängert. Diese Unterstützung der PKV und der Beihilfe beträgt allerdings nur noch 4,02€ je Sitzung und ist mit der Geb.-Nr. 383a GOÄ– erhöhter Hygieneaufwand – zum 2,3-fachen Steigerungssatz in Rechnung zu stellen.
Die betragsmäßige Absenkung hat in der Kollegenschaft nicht nur Zustimmung erfahren. Deshalb soll an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen werden, pandemiebedingten Mehraufwand alternativ zur Pauschale in Anwendung des Steigerungssatzes zu berücksichtigen und dadurch eine adäquate Entschädigung zu erzielen.
Über diesen Sachverhalt haben wir Sie ausführlich bereits in unserer Sonder-GOZette „SARS-CoV-2 und die Kriterien des § 5 Abs. 2 GOZ“ (19.03.2020) sowie in Bezug auf die Anwendung bei gesetzlich Krankenversicherten in der SPOTLIGHT-Ausgabe vom 30.10.2020 informiert.
Beide Veröffentlichungen finden Sie auf der Homepage der ZA in der chronologisch geordneten Rubrik „Neuigkeiten“.